Projektdefinition
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Die Projektdefinition ist die erste Projektphase und bildet die Grundlage eines Projektes; hier werden die verbindlichen Vorgaben für die nachfolgende Projektplanung gemacht. Inwieweit die Projektdefinition formalisiert erfolgt ist abhängig von der jeweiligen Projektkultur. Eine sorgfältige Projektdefinition ist häufig bereits eine entscheidende Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Projekts. Fehler in dieser frühen Phase ziehen sich in der Regel durch den gesamten Projektverlauf hindurch und führen nicht selten zum Scheitern von Projekten.
Zur Projektdefinition gehören die folgenden Arbeitsschritte:
- Gründung des Projektes
- Definition des Projektziels
- Organisation des Projektes
- Organisation des Prozesses
Am Anfang eines Projekts steht der Projektantrag, der alle relevanten Angaben, wie Aufgabenbeschreibung, Kosten- und Terminziele sowie Verantwortlichkeiten aufnimmt. Mit seiner Verabschiedung wandelt sich der Antrag zum offiziellen Projektauftrag.
Die erste Aufgabe im Rahmen eines Projekts ist das eindeutige und vollständige Definieren des Projektziels. Hierzu müssen zusammen mit dem Auftraggeber jeweils aufeinander aufbauend ein Anforderungskatalog, ein Pflichtenheft und eine Leistungsbeschreibung für das zu erstellende Produkt bzw. System erarbeitet werden, wobei auch das spätere Änderungswesen vorzusehen ist.
Weiterhin sind die organisatorischen Voraussetzungen für das Projekt zu schaffen. Der Projektleiter und mitwirkende Projektgremien müssen ernannt und es muss eine passende Projektorganisation gewählt werden.
Schließlich ist die gesamte Ablauforganisation des Entwicklungsprozesses zu bestimmen. Hierzu gehören das Festlegen von Entwicklungsphasen, Zäsurpunkten (Pflichtmeilensteine), Entwicklungslinien (Baselines) und Tätigkeitsarten.
[Bearbeiten] Literatur
- Burghardt, Manfred: Projektmanagement, 6. Auflage, München, Publicis Corporate Publishing, 2002