Diskussion:Psychologe
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Einleitung kommt noch etwas hölzern daher. --Chrislb 00:37, 13. Aug 2005 (CEST)
Mehr noch: Die Informationen sind unzureichend und werden dem Berufsfeld nur ansatzweise gerecht
[Bearbeiten] Gutachterliche Tätigkeit bei Gericht
Es besteht eine klare Tendenz, Kriminalprognosen von nicht psychisch gestörten Rechtsbrechern nicht mehr durch Psychologen und Ärzte, sondern durch Kriminologen (Juristen) durchführen zu lassen Blühender Unsinn! In dem als Quelle angegebenen, inhaltlich schwachen Artikel von Wulf, der darauf abzielt, die CD des Autors mit einem angeblich neu eruierten Prognoseinstrument (was aber tatsächlich nix neues darstellt) zu promoten, wird mit keinem Wort erwähnt, dass Begutachtung vermehrt durch Kriminologen (was ja auch Psychologen sein können) durchgeführt wird oder dass eine entsprechende Tendenz bestehe. Ein Konkurrenzverhältnis wird suggeriert, das nicht besteht. Daher aus dem Artikel gelöscht. Den Abschnitt zur Begutachtung bei Gericht fand ich irritierend, daher hab ich mir eine andere Darstellung erlaubt. --Wuselmart 23:32, 15. Mär. 2007 (CET)
- Mag deine Meining sein, ist aber Realität in der deutschen Rechtspraxis. Auch insgesamt wurde und wird der größte Teil der Kriminalprognosen von Juristen auf Basis kriminologischer Methoden durchgeführt (und seit den 80er Jahren ist dies in D nunmal Göppingers "Einzelfallkriminologie", die nicht zwingend zum Kauf der Wulfschen CD führt, diese stellt nämlich nur bestimmte Hilfen bereit, das Wissen und Verfahren an sich ist allg. juristisches Grundlagenwissen). Oder glaubst du ernsthaft, dass bei jedem Verfahren ein psychiatrischer, geschweige denn psychologischer Gutachter hinzugezogen wird; von Prognosen in Bezug z.B. auf Fluchtgefahr ganz zu schweigen - wenn da ein Staatsanwalt jedes Mal einen Psychologen beauftragen würde ...
Unterschreiben wäre nett, das geht mit ~~~~ und wir können uns etwas persönlicher ansprechen... Meine Meinung ist das nicht unbedingt, aber durchaus Realität, die ich aus der Praxiserfahrung ziehe. Entscheidungen der StVKen zu Entlassungen von Gewalttätern werden zumindest in NRW i.d.R. von Psychiatern oder Psychologen vorbereitet. Interessant wäre, wie Du "Kriminologische Methoden" definierst. Dass Gutachten auf historischen Variablen, aktuellen Entwicklungen und der Einschätzung zukünftiger Entwicklungen beruhen ist nix neues und die Auswahl der Kriterien nähert sich über die Disziplinen zunehmend an. Dittmann, Kröber, Dahle u.v.m. sind allesamt Psychiater und Psychologen, wo ist da der speziell ausgebildete Kriminologe? Die Konkurrenz die Du beschreibst, gibt's nicht, denn jeder ist an verlässlichen Einschätzungen interessiert. Gruß Wuselmart 16:46, 17. Mär. 2007 (CET)