Qualitätsweinprüfung
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Bei der Qualitätsweinprüfung wird von amtlicher Seite analytisch und sensorisch geprüft, ob ein Wein als Qualitätswein bezeichnet werden darf.
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[Bearbeiten] Geschichte und gesetzliche Grundlagen
EU-weit gilt seit der Vereinheitlichung des Weinrechts in der damaligen EWG 1971, dass für Weine, die die Bezeichnung Qualitätswein bzw. die entsprechenden Bezeichnungen in den anderen Mitgliedsstaaten beanspruchen, eine sensorische und analytische Prüfung durchzuführen ist. Die ersten geprüften Weine waren die des Jahrgang 1971. Während Deutschland eine obligatorische Prüfung eingeführt hat, haben sich die meisten anderen Mitgliedsländer für stichprobenartige Prüfungen entschieden. Die Durchführung der Prüfung liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer.
[Bearbeiten] Verfahren in Deutschland
[Bearbeiten] Antrag
Die Durchführung der Qualitätsweinprüfung muss vom Hersteller oder Abfüller des Weins bei der Landesbehörde beantragt werden, in deren Zuständigkeitsbereich die Trauben für den Wein geerntet wurden. Dem Antrag beizufügen sind eine chemische Analyse sowie eine Probe des Weines.
[Bearbeiten] Ablauf der Prüfung
Die Prüfung erfolgt in drei Abschnitten
- Die analytische Prüfung kontrolliert die Einhaltung bestimmter analytischer Grenzwerte wie z. B. Mindestalkoholgehalt.
- Mit der Herkunftsprüfung anhand der Eintragungen im Herbst- und Kellerbuch sowie der Erntemeldung des Erzeugers wird die Herkunft des Weines nach Lage, Jahrgang und Qualität zugeordnet
- Die Sinnenprüfung wird von einer Kommission in verdeckter Probe durchgeführt. Dabei werden zunächst als notwendige Bedingungen die korrekte Farbe, die Klarheit und die Typizität hinsichtlich Rebsorte und Region geprüft. In der Sinnenprüfung von Geruch, Geschmack und Harmonie muss der Wein weiterhin eine zufriedenstellende Bewertung der Kommission erhalten, um als Qualitätswein gelten zu dürfen.
[Bearbeiten] Prüfungsnummer
Mit der Erteilung der amtlichen Prüfungsnummer, die den Wein eindeutig kennzeichnet, wird das erfolgreiche Bestehen der Qualitätsweinprüfung dokumentiert.