Quantum satis
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Qs oder qs (lat. quantum satis = so viel, wie notwendig ist, um ...) ist eigentlich eine Mengenangabe aus der Medizin.
Die Abkürzung wird aber auch im Lebensmittelrecht als Mengenangabe für Lebensmittelzusatzstoffe verwendet, für die keine Höchstmenge festgelegt ist. Dies gilt für Stoffe mit praktisch unbegrenzter Verträglichkeit (wie z. B. voll verdauliche Stoffe). Das quantum satis bedeutet keineswegs "beliebig viel", sondern ist – nach § 7 der ZZulV – eine mehrfache Einschränkung:
- auf die im Einzelfall gerade technisch erforderliche Menge,
- unter Beachten und Einhalten einer „Guten Herstellerpraxis“ (GHP),
- soweit dies den Verbraucher nicht irreführt.