Diskussion:Quotenvorrecht
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Für die Sozialversicherung in der Schweiz ist (seit 2003) im 'Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts' (ATSG) vorgesehen, dass -- wie in Deutschland -- das Opfer bevorzugt gestellt werden sollte. Das ATSG gilt vergleichsweise einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung in der Schweiz. Hier der entsprechende Link auf ATSG Art. 73: http://www.admin.ch/ch/d/sr/830_1/a73.html.