Diskussion:Römisches Eherecht
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1 patria potestas und pater familias 2 sui iuris
Die ersten beiden Abschnitte hhaben eigentlich nicts mit dem Eherecht zu tun. --Decius 21:47, 21. Dez 2005 (CET)
5. Manus-freie Ehe In der Manus-freien Ehe wurde die Ehefrau beim Tod ihres Mannes zu einer eigenen Rechtsperson (sui iuris). <-- Dieser Satz ist falsch, das war so in einer manus-Ehe. In einer Ehe sine manu hing der Status der Frau nicht von ihrem Ehemann, sondern vom Leben ihres pater familias ab. -- Hungi, 17.2.2006