Rückwärtsgang
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In Deutschland ist nach § 39 der Straßenverkehrszulassungsordnung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 400 kg ein Rückwärtsgang vorgeschrieben. Auch Kfz, die diese Grenze nicht überschreiten, sind teilweise mit Rückwärtsgang ausgestattet, so z.B. schwere Motorräder oder Quads (meist über 100 cm³ Hubraum).
In technischer Hinsicht wird beim
- Wechselgetriebe (Schaltgetriebe) zwischen Hauptwelle und Vorgelegewelle ein Rücklaufrad zwischengeschaltet und beim
- Automatikgetriebe z.B. der Planetenradträger eines einfachen Planetenradsatzes festgehalten, dadurch ändert sich die Drehrichtung der Abtriebswelle. Manche Automatikgetriebe verfügen auch über zwei Rückwärtsgänge. Der zweite Gang dient dann dazu das Anfahren auf glatter Fahrbahn zu vereinfachen.
In älteren französischen Automobilien ist der Rückwärtsgang meist mit "AR" statt "R" gekennzeichnet, weil Rückwärts in französisch arrière heißt.