Rügegericht
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Bei einem Rügegericht handelt es sich um eine Art der Volksgerichtsbarkeit, bei der der Angeklagte nicht bestraft, sondern verspottet wird, sodass er aus Scham vor dem Gelächter der Gemeinde eine als unmoralisch verurteilte Handlung nicht mehr begeht.
Rügegerichte bestanden seit dem frühen Mittelalter und zeichnen sich dadurch aus, dass sie vor dem Hintergrund einer mythischen Inszenierung einen Verfahrensritus praktizieren, der sich oft durch eine spezielle Sprache auszeichnet.
Bekannte Rügegerichte sind das bayrische Haberfeldtreiben, Hechselstreuen, Loderstellen, Mistwagenstellen, Röckekürzen, Säg'spänstreuen, das bergische Rappeln und das schweizerische Giritzenmoos.