Rabulistenbeweis
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Der Rabulistenbeweis (lat. rabula = Rechtsverdrehung) ist nur ein scheinbarer Beweis. Der Scheinbeweis beruht auf falschen Schlüssen, vorgeschobenen Scheingründen oder der sinnwidriger Auslegung der Tatsachen oder der Gesetze. Der Begriff geht zurück auf ränkevolle Sachwalter
Siehe auch:
[Bearbeiten] Quellen
- Friedrich Kirchner: Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe. 1907