Diskussion:Rahmenvertrag
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Die hier gegebene Definition eines Rahmenvertrags ist falsch. Was hier definiert wird, heißt im juristischen Sprachgebrauch (in Deutschland) Sukzessivlieferungsvertrag. Als Rahmenvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der Eckpunkte einer Schuldrechtsbeziehung (nicht notwendigerweise eines Kaufs) festlegt und im einzelnen durch spätere Vereinbarungen ausgefüllt werden muss. Er ist abzugrenzen vom Vorvertrag und vom letter of intent. -- 82.140.23.29 16:53, 5. Jun 2005 (CEST)
- Nicht lange diskutieren, sondern ändern - das hier ist ein Wiki! --Reinhard 16:55, 5. Jun 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Rahmenvertrag
Müssten also Kündigungsklauseln und Befristungen der Leistungen im Rahmenvertrag festgesetzt werden oder werden diese in den Einzelvereinbarungen seperat festgelegt?
Dies wird im Rahmenvertrag festgelegt. Was wohl erstmal richtig ist, ist: Ein Rahmenvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei juristischen Personen. Desweiteres würd ich definieren: Er regelt im Großhandel die Mindestabnahmemenge in einem bestimmten Zeitraum zu bestimmten Konditionen. Der Rahmenvertrag ist bedeutsamer als jegliche andere Abmachung, wie zum Beispiel aus Angeboten oder Preislisten. Zum jetzigen Artikel muss ich sagen, es liest sich so wie in einem Schnellhefter aus der Berufsschule. mfg --84.188.237.187 22:27, 5. Mär. 2007 (CET)