Rahmenbeschluss
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Ein Rahmenbeschluss ist ein Beschluss des Rats der Europäischen Union, der im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auf Grundlage der Artikel 29–42 des EU-Vertrags gefasst wird.
Rahmenbeschlüsse dienen dazu, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten aneinander anzugleichen. Sie sind deshalb für die Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich; sie setzen einen Rahmen. Es ist den Mitgliedstaaten jedoch frei gestellt, wie und in welcher Form sie das Ziel eines Rahmenbeschlusses erreichen wollen. Im Gegensatz zu „normalen“ Beschlüssen sind Rahmenbeschlüsse nicht unmittelbar wirksam.
Der Rahmenbeschluss unterscheidet sich von anderen Rechtsakten der Europäischen Union insbesondere darin, dass er ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments getroffen werden kann. Der Rat muss das Parlament zwar vor der Beschlussfassung anhören, er ist an die Stellungnahme des Parlaments jedoch nicht gebunden.
Über die Rechtmäßigkeit, die Wirksamkeit und die Auslegung von Rahmenbeschlüssen entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Klagebefugt sind nur die Europäische Kommission und die einzelnen EU-Mitgliedstaaten, nicht jedoch das Europäische Parlament.
[Bearbeiten] Beispiele
Der Europäische Haftbefehl wurde durch einen Rahmenbeschluss erschaffen.
Ursprünglich wollte der Rat auch die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten per Rahmenbeschluss einführen. Das Europäische Parlament äußerte jedoch starke Bedenken an der Rechtmäßigkeit eines solchen Rahmenbeschlusses und forderte die parlamentarische Mitbestimmung ein. Nachdem sich die Kommission der Auffassung des Parlaments angeschlossen hatte, gab der Rat sein Vorhaben auf. Die Vorratsdatenspeicherung wurde dann durch eine Richtlinie eingeführt und muss bis Mitte 2007 durch die Mitgliedsstaaten in jeweils geltendes Recht umgesetzt werden.
[Bearbeiten] Weblinks
- Alle geltenden Rahmenbeschlüsse (Council Framework Decisions) – so genannter JAI-Acquis, erstellt von der EU-Kommission, DG Justiz, Freiheit und Sicherheit (Stand: Oktober 2006)
- Übersicht der EU-Kommission über die Rahmenbeschlussentwürfe, die sich derzeit im Beratungsprozess befinden – Bereiche:
- Europa-Thema der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu den aktuellen Rahmenbeschlussentwürfen – Darstellung des Inhalts und des Beratungsstandes (Stand: 18.7.2006)