Ralf Höcker
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Ralf Höcker (* 4. März 1971 in Köln) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Publizist.
Als Autor zweier Bestseller über populäre Rechtsirrtümer (Lexikon der Rechtsirrtümer und Neues Lexikon der Rechtsirrtümer) ist Höcker einer der meistgelesenen Vertreter der Mitte der 90er-Jahre entstandenen Sachbuchgattung der Irrtumslexika. Höckers zweites Werk löste im Sommer 2005 sogar ein weltweites Medienecho aus, nachdem der Autor in einem Interview mit dem britischen Guardian erstmals klar stellte, dass Touristen keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung einer Sonnenliege erwerben, wenn sie sie mit einem Handtuch reservieren.
Einen Namen machte sich Höcker auch in seinem Hauptberuf als Rechtsanwalt. Höcker vertritt Unternehmen und Prominente wie z.B. Top-Model Heidi Klum im Medien- und Markenrecht. Vor Gründung seiner Kölner Kanzlei Höcker Rechtsanwälte arbeitete er für internationale Sozietäten in London (Willoughby & Partners) und Köln (Linklaters Oppenhoff & Rädler). Am King´s College London absolvierte er nach seiner deutschen Juristenausbildung und der Promotion zum Dr. jur. ein LL.M.-Studium in Intellectual Property Law.
[Bearbeiten] Werke
- Das Grundrecht der Gewissensfreiheit und seine Auswirkungen im Strafrecht. Frankfurt a.M.: Lang, 2000 (Diss.)
- Lexikon der Rechtsirrtümer. Berlin: Ullstein, 2004. ISBN 3548366597
- Neues Lexikon der Rechtsirrtümer. Berlin: Ullstein, 2005. ISBN 3548367720
[Bearbeiten] Weblinks
- Homepage der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte
- Literatur von und über Ralf Höcker im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Hochverrat im Handtuchkrieg, Bericht in Tagesschau
- Sun lounger law rules towels illegal, Interview im britischen Guardian
Personendaten | |
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NAME | Höcker, Ralf |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtsanwalt und Publizist |
GEBURTSDATUM | 4. März 1971 |
GEBURTSORT | Köln |