Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
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Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein politisches Konzept der Europäischen Union.
Im Zuge der fortschreitenden Integration wurde bald deutlich, dass insbesondere aus dem Binnenmarkt und der Freizügigkeit zusätzliche Gefahren für die Mitgliedstaaten und ihre Bürger erwachsen. Zu nennen sind insbesondere grenzüberschreitende Kriminalität, unkontrollierte Migration, aber auch das Problem des gezielten Ausspielens der einzelnen nationalen Rechtsordnungen gegeneinander.
In Reaktion hierauf haben die Mitgliedstaaten durch den Vertrag von Maastricht 1992 ihre politische Kooperation um
- eine Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen,
- eine Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und
- flankierende Maßnahmen für den Freien Personenverkehr in der EU für Drittstaatsangehörige in Form einer Harmonisierung der Asyl-, Flüchtlings-, Visa- und Zuwanderungspolitik
erweitert.
Unter dem Begriff Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts werden diese Maßnahmen erst seit dem Vertrag von Amsterdam 1997 zusammengefasst, mit dem zugleich die beiden letztgenannten Bereich aus der intergouvernemental geprägten 3. Säule der EU in die supranationale 1. Säule überführt ("vergemeinschaftet") wurden. Art. 2, 4. Anstrich EU-Vertrag erhebt dieses Konzept ausdrücklich in den Rang eines Zieles der Union.
Großbritannien und Irland wirken aufgrund von Zusatzprotokollen in diesem Politikbereich nur sehr begrenzt mit.
[Bearbeiten] Literatur
- Peter-Christian Müller-Graff / Friedemann Kainer: Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik; in: Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hsg.), Europa von A bis Z, Berlin 2006, ISBN 3832913785, S. 332ff.
- Thomas Oppermann, Europarecht, München 2005, ISBN 3406535410, S. 500ff.