Realgemeinde
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Realgemeinden sind überkommene Grundgenossenschaften mit nach Grundbesitz gestuftem Stimmrecht ihrer Mitglieder (ähnlich wie bei Kuxen). Ihnen gehörten ehedem gemeinsam genutzte Grundstücke (Dorfteich, Gänseanger, Waldhutungen) - vgl. Allmende. Wo sie rechtlich bis ins späte 20. Jahrhundert überlebten, standen sie oft im Strukturkonflikt mit den politischen Gemeinden, was die Bau- und Landesplanung und die Widmung dieser Grundstücke anging.