Diskussion:Rechtspfleger
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Links auf alle BDR-Landesverbände sind IMO unnötig. Die Untergliederungen sind über die "Zentrale" erreichbar. Siehe auch Wikipedia:Verlinken. --Bubo 容 17:38, 18. Mai 2005 (CEST)
Hab mal die Besoldungsstufen ergänzt. Rechtliche Unabhängigkeit??? Schöne Floskel! Trifft im übrigen nicht auf den Rechtspfleger in der Strafvollstreckung zu. --StrafVollstrecker 15:00, 10. Okt. 2006 (CEST)
Naja für die Besoldung reicht ein Link auf Besoldungsordnung A, Bezeichnungen irgendwie anders verpacken? --D.W. 17:19, 13. Okt. 2006 (CEST)
Zum Thema Rechtspfleger und sachliche Unabhängigkeit sollte vielleicht darauf geachtet werden, dass es einen Unterschied zwischen der Tätigkeit als Rechtspfleger (nach RpflG; zB: Grundbuchsachen, Nachlass etc.) und der als Justizinspektor (Strafvollstreckung bei den Staatsanwaltschaften) gibt. Nur wenn man als Rechtspfleger tätig ist (übrigens auch nicht als Geschäftsleiter und anderen Verwaltungsposten) ist man sachlich Unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Stafvollstreckungssachen sind keine Rechtspflegertätigkeiten!!! Sie finden ja auch nicht bei Gericht statt, sondern bei den Staatsanwaltschaften und da ist man nun mal nur Beamter im gehobenen Dienst und wie jeder andere auch Weisungsgebunden (genau wie die Staatsanwälte). DER RIPL