Diskussion:Regalien
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[Bearbeiten] Regalien bei geistlichen Ämtern
Beim Wormser Konkordat von 1122 ist die Rede von den Regalien, die mit dem geistlichen Amt verbunden sind. Der Link zu diesem Artikel hier hilft mir nur wenig weiter, den ich lese da, es handele sich um
- die Hoheitsrechte, die im Mittelalter nur ein König oder Kaiser besaß.
Wenn nun, wie es im Artikel heißt, im HRR auch Fürsten solche Rechte bekamen, kollidieren für mich die zwei Aussagen: Mittelalter und HRR liegen ja zeitlich nicht nacheinander, sondern teilen viele Jahrhunderte miteinander. Und sollten nicht die Bischöfe und Äbte noch separat aufgeführt werden? Welche der Regalien an die weltlichen Fürsten und geistlichen Prälaten gelangten, wäre auch noch interessant zu erfahren. --KaPe, Schwarzwald 22:59, 16. Okt. 2006 (CEST)