Diskussion:Regelschutzfrist
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
ich halte das lemma "regelschutzfrist" für unpassend, da der begriff ungebräuchlich ist. in der urheberrechtlichen literatur konnte ich es nicht finden. google hat 22 treffer - für einen juristischen fachbegriff ist das m.e. wenig, zumal mehrere der treffer beiträge derselben person sind. angesichts dessen, dass das urheberrecht nicht besonders viele verschiedene schutzfristen kennt, diese aber bis auf die lieferungswerke hier alle behandelt werden halte ich eine verschiebung zu einem allgemeineren lemma für sinnvoll. z.b. "schutzfrist (urheberrecht)", auch um zu anderen schutzfristen abzugrenzen (patent, marke, leistungssschutzrechte, geschmacksmuster, aktenherausgabe etc)---Poupou l'quourouce 00:05, 13. Aug 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Editionen
Schön wäre noch ein Absatz über die Schutzfrist für Editionen. Ich konnte nirgends im Wikipedia-Artikelraum irgendetwas dazu finden (außer editio princeps, das aber einen Spezialfall schildert). --AndreasPraefcke ¿! 16:46, 12. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Regelschutzfrist für die IT?
Hallo alle zusammen,
gilt diese (70 Jahre =-O )-Regelschutzfrist eigentlich auch allgemein auf für die Informationstechnik?
..währe schön, diesen Punkt hier im Artikel auch nachlesen zu können.
Danke und mit freundlichen Grüßen .. Conrad 06:44, 4. Dez. 2006 (CET)