Regiebetrieb
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Der Regiebetrieb ist eine Organisationsform kommunaler wirtschaftlicher Betätigung.
Im Gegensatz zum Eigenbetrieb ist der Regiebetrieb rechtlich, organisatorisch, personell und haushaltstechnisch komplett in die Gemeindeverwaltung eingegliedert, d. h. die jeweilige wirtschaftliche Aufgabe wird von der Gemeinde mit erledigt. Seine Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan des Trägerhaushalts integriert und beruhen meist auf einem kameralistischen Rechnungswesen. Eine organisatorische Abgrenzung ist nicht immer vorhanden. Daher mangelt es aus steuerlicher Sicht im Regelfall am Kriterium "selbständige Einrichtung", das für die Annahme eines Betriebes gewerblicher Art von Bedeutung ist.
Der Regiebetrieb wird hauptsächlich für kleinere Betriebseinheiten wie Friedhof, städtischer Bauhof oder Fuhrpark gewählt.