Regimentskommandeur
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Der Regimentskommandeur bezeichnet in Deutschland die Dienststellung des höchsten disziplinarisch Vorgesetzten nach §1 Vorgesetztenverordnung (VorgV) eines Regimentes im Range eines Oberstleutnant oder Oberst.
Im Rahmen seiner Aufgaben wird er regelmäßig durch den Stellvertretenden Regimentskommandeur vertreten, welcher zumeist auch die Funktion eines Kasernenkommandanten innehat.
Zu seinen Aufgaben gehören regelmäßig:
- Regelung der Vertretung des Disziplinarvorgesetzten einer ihm unterstellen Einheit.
- Überwachung der militärischen Ausbildung der ihm unterstellten Einheiten.
- Wachvorgesetzter der militärischen oder zivilen Wache einer oder mehrerer Kasernen.
Siehe dazu auch
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