Reichshauptstadt
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Reichshauptstadt bezeichnet das politische Zentrum eines Staates, der sich als Reich bezeichnet. Vorwiegend verwendet wurde die Bezeichnung Reichshauptstadt für die Städte Wien und Berlin. Für Paris oder London, beides ehemals Hauptstädte von (Welt-) Reichen, war der Titel Reichshauptstadt nie wirklich, für Moskau kaum gebräuchlich.
[Bearbeiten] Wien
Wien wurde unter den Habsburger Kaisern faktisch zur Hauptstadt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und war gleichzeitig auch Residenz. Nach dem Ende des Reiches 1806/1815 erlosch der Titel für Wien allerdings nicht, bis 1918 war es Reichshaupt- und Residenzstadt zunächst des Kaisertums Österreich und nach dem Ausgleich Österreich-Ungarns.
[Bearbeiten] Berlin
Berlin erhielt den Titel Reichshauptstadt mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 und führte ihn auch während der Zeit der Weimarer Republik (1918-1933) und des Dritten Reiches bis 1945.