Diskussion:Rektor
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Meines Wissens nach bezeichnet Rektor und Präsident einer Hochschule nicht genau dasselbe. Soweit ich weiß unterscheidet sich die Bezeichnung des obersten Repräsentanten einer Universität in seinem Freiheitsgrad gegenüber dem aufsichtsführenden Ministerium (Rektor mit größerer Freiheit). --84.154.83.41 22:23, 6. Okt 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Begrifflichkeit: Rektor vs. Präsident - doch kein Unterschied?
Also ich hab gerade mit der Pressestelle der Ludwig-Maximilians-Universität in München gesprochen. Dort meinte man nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung, dass beide Begriffe synonym verwendet werden und lediglich formal abhängig von der Art der jeweiligen Verfassung der Hochschule (Präsidialverfassung o. Rektoratsverfassung) sind. Demnach gäbe es also keinen grundsätzlichen Unterschied in den Kompetenzen (zumindest nicht in Bayern).
Allerdings weiß ich nicht, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, daher noch keine Änderung der Info von meiner Seite. Katzenjammer 16:40, 21. Mär. 2007 (CET)