Renteneintrittsalter
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Das Renteneintrittsalter ist das Alter, ab dem die Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder einer anderen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist.
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[Bearbeiten] Renteneintrittsalter in Deutschland
[Bearbeiten] Regelaltersrente
Die Regelaltersrente kann mit Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht werden. Voraussetzung dafür ist, neben dem Alter, dass eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt wurde. Das Alter von 65 Jahren ist somit in Deutschland das Regelrenteneintrittsalter. Nur wenige Arbeitnehmer sind jedoch bis 65 beruflich aktiv, weil sie vorher eine der nachfolgenden Rentenarten oder eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen. Das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt somit wesentlich unter 65 (siehe Abschnitt Aktuelles/Kritik).
[Bearbeiten] Altersrente für Frauen
Die Altersrente für Frauen kann von Frauen beantragt werden, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, das 60. Lebensjahr vollendet, eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllt und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zurückgelegt haben. Die Altersgrenze wird seit dem Jahr 2000 abhängig vom Geburtsdatum schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Frauen können, wenn sie es wünschen, dennoch mit 60 in Rente gehen, müssen dann jedoch für den vorzeitigen Renteneintritt Abschläge in Kauf nehmen.
[Bearbeiten] Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Diese Rente kann von Personen beansprucht werden, die vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden, das 60. Lebensjahr vollendet, eine Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und nach Vollendung eines Alters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder 24 Monate lang in Altersteilzeit gearbeitet haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn 8 Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden. Bei dieser Rente wurde das Renteneintrittsalter von 60 Jahren seit dem 1. Januar 1997 stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Personen der Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1945 können die Rente trotzdem mit 60 Jahren bekommen, dann allerdings mit Abschlägen.
[Bearbeiten] Altersrente für langjährig Versicherte
Bei dieser Rente wurde das Renteneintrittsalter seit 1. Januar 1997 stufenweise vom 62. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können dennoch mit Vollendung des 62. Lebensjahrs in Rente gehen, allerdings müssen dann auch hier Abschläge in Kauf genommen werden.
[Bearbeiten] Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wer das 60. Lebensjahr vollendet und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat, kann, wenn er bei Rentenbeginn als schwerbehindert anerkannt ist, mit 60 Jahren in Rente gehen. Auch bei dieser Rente erfolgt seit dem 1. Januar 2001 eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 63 Jahre, wer dennoch eher in Rente geht, bekommt Abschläge.
[Bearbeiten] Vertrauenschutzregelungen
Für Personen bestimmter Jahrgänge gibt es bei den einzelnen Rentenarten unterschiedliche Vertrauensschutzregelungen. Nach diesen können die Betroffenen unter bestimmten Umständen ohne Abschläge vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen.
[Bearbeiten] Aktuelles/Kritik
Der Koalitionsvertrag der aktuell regierenden Großen Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten sieht vor, dass das Renteneintrittsalter bis spätestens 2035 auf 67 Jahre angehoben werden soll. Nach Plänen von Vizekanzler und Arbeitsminister Franz Müntefering soll das Renteneintrittsalter allerdings schon von 2012 ab bis 2029 schrittweise angehoben werden.
Damit soll der demografischen Entwicklung Rechnung getragen werden. Gegner dieser Maßnahme argumentieren, dass schon heute kaum jemand bis 65 arbeite, weil der Arbeitsmarkt für ältere Arbeitnehmer weitgehend verschlossen sei. Die Anhebung des Renteneintrittalters sehen sie deshalb als verkappte Rentenkürzung. Im Jahr 2004 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei Männern 63,1 Jahre, bei Frauen 63,0 Jahre. In den neuen Bundesländern beginnt der Rentenbezug etwas früher als in den alten. Bei Männern stehen 62,4 Jahre im Osten 63,3 Jahren im Westen gegenüber, bei Frauen sind es 61,2 Jahre gegenüber 63,4 Jahren. Der Vergleich mit dem Jahr 2000 zeigt, dass der Rentenbezug 2004 im Durchschnitt um ein knappes Jahr später beginnt. Das durchschnittliche Ende des Berufslebens als Arbeitnehmer hingegen liegt deutlich vor dem Beginn des Rentenbezugs, sodass eine zeitliche Lücke entsteht, die im Trend noch wächst. Diese daraus entstehende Einkommenslücke wird gewöhnlich mit Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit geschlossen. Mit den unter dem Stichwort Hartz IV bekannten Reformen der Sozialsysteme wurden diese Möglichkeiten eingeschränkt, sodass inzwischen Altersarmut für die ärmeren Teile der Bevölkerung Deutschlands zur Befürchtung wird.
Aktuelle Pläne des Kabinetts zum Renteneintrittsalter in Abhängigkeit vom Geburtsjahr:
- 1947: 65 Jahre + 1 Monat
- 1948: 65 Jahre + 2 Monate
- 1949: 65 Jahre + 3 Monate
- 1950: 65 Jahre + 4 Monate
- 1951: 65 Jahre + 5 Monate
- 1952: 65 Jahre + 6 Monate
- 1953: 65 Jahre + 7 Monate
- 1954: 65 Jahre + 8 Monate
- 1955: 65 Jahre + 9 Monate
- 1956: 65 Jahre + 10 Monate
- 1957: 65 Jahre + 11 Monate
- 1958: 65 Jahre + 12 Monate
- 1959: 65 Jahre + 14 Monate
- 1960: 65 Jahre + 16 Monate
- 1961: 65 Jahre + 18 Monate
- 1962: 65 Jahre + 20 Monate
- 1963: 65 Jahre + 22 Monate
- 1964: 65 Jahre + 24 Monate = 67 Jahre
[Bearbeiten] Weblinks
Infobroschüren der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Rente
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