Restnutzungsdauer
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Unter Restnutzungsdauer versteht der deutsche Gesetzgeber (§16 WertV) die Anzahl der Jahre, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können.
Die Restnutzungsdauer errechnet sich aus der Gesamtnutzungsdauer (Anl 4 WertR). Folgende Richtwerte für die Gesamtnutzungsdauer sind dort abgedruckt (Beispiele):
- Einfamilienhäuser: 60-100 Jahre
- Mietwohngebäude: 60-80 Jahre
- Verwaltungsgebäude: 50-80 Jahre
- Jugendheime: 40-80 Jahre
- Kindergärten: 50-70 Jahre
- Schulen: 50-80 Jahre
- Universitäten: 60-80 Jahre
- Krankenhäuser: 40-60 Jahre
- Hallenbäder: 40-70 Jahre
- Kirchen: 60-80 Jahre
- Einkaufsmärkte: 30-80 Jahre
- Tankstellen: 10-20 Jahre
- Ställe: 30 Jahre
- Scheune: 40-60 Jahre
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