Diskussion:Rezeptgebühr
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Was ist denn ein "für den Patienten massgeblicher Abgabepreis"? --Anathema 22:35, 30. Jan 2004 (CET)
hhmm..Du kommst nicht aus dem Bereich Gesundheitswesen..oder? Das ist die allgemeine Formulierung in allen Verträgen und SGB V für den hier gemeinten Preis. Es gibt ja unterschiedliche Preise und für z.B. die Zuzahlungsberechnung ist der für den Patienten maßgebliche Preis wichtig. Sonst könnte z.B. auch der Preis für den Sprechstundenbedarf etc. gemeint sein...okay?
Übrigens ist letzte Woche ein Zusatz zum Bundesmanteltarif gemacht worden. Wäre hier auch ganz spannend.
Gruß Matthias
- Wieder was gelernt. Und: doch, eigentlich komme ich aus dem Bereich Gesundheitswesen, aber mit dem Kassenkram will ich nix zu tun haben. ;-) --Anathema 22:58, 30. Jan 2004 (CET)
hihi..mit dem Kassenkram :-) In dem bin ich voll verstrickt. In meinem Job müssen wir dies umsetzen...leider. hauptberuflich arbeite ich im Bereich Arzneimittelinformationen. Matthias