Ruhefrist
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Als Ruhefrist bezeichnet man in Deutschland einen von der örtlichen Friedhofsverwaltung festgelegten Zeitraum, in dem eine Grabstelle oder Urnengrabstelle nach einer Beisetzung nicht neu belegt werden darf.
Die Ruhefrist richtet sich bei Erdbestattungen im allgemeinen nach der Dauer der Verwesung, die von der örtlichen Beschaffenheit des Bodens abhängig ist. Die Ruhefrist bei Urnenbeisetzungen ist in der Regel kürzer als bei Erdbestattungen. Es kommt vor, dass staatliche oder religiöse Sonderregelungen zu einer unbegrenzten Ruhefrist führen.
Hinter dem Wort Ruhefrist steht die christliche Auffassung, dass Verstorbene auf dem Friedhof eine letzte Ruhe finden sollen, die nicht gestört werden darf.
Auf diese christliche Auffassung geht der Brauch zurück, dass Gräber auf manchen Friedhöfen geostet wurden, beispielsweise im Calenberger Land auf Friedhöfen in Nordstemmen (Gemeindeteil Adensen) und Elze (Stadtteil Wülfingen).