Ruhrreinhaltungsgesetz
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Das Ruhrreinhaltungsgesetz vom 5. Juni 1913 wurde im preußischen Gesetzblatt von 1913, Nr. 30, veröffentlicht, um eine Rechtsgrundlage für die Abwasserklärung an der Ruhr zu schaffen. Grundlage war eine Studie von Karl Imhoff zur Reinhaltung der Ruhr. Als Nordrhein-Westfälisches Gesetz hat es bis heute Gültigkeit und wurde zuletzt durch Gesetz vom 7. Februar 1990 (GVBl. NW S. 178) geändert. Am gleichen Tage 1913 wurde das Ruhrtalsperrengesetz veröffentlicht.