Diskussion:SCHUFA
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[Bearbeiten] größter anzunehmender unfall der schufa
es soll einen zeitungsartikel geben, in dem über veraltete oder falsche daten bei der schufa berichtet wird. der aufforderung die daten zu entfernen kam man irgendwann nach und die selbstauskunft war dann auch einwandfrei. interessanter weise wurde durch weitergehende recherche ermittelt, dass diese daten nach der selbstauskunft wieder eingetragen wurden.
leider kann ich den artikel im moment nicht finden. ich habe telefonisch im archiv der zeit nachgefragt. so wie es aussieht ist der artikel aber nicht bei "die zeit" erschienen. sollte jemand eine idee haben, wie man diesen artikel findet oder wissen wo er erschienen ist, würde ich mich über einen hinweis an dieser stelle freuen.
vielen dank.
[Bearbeiten] Default Score
Wenn der Score zwischen 1 und 1000 liegt: Welchen Wert erhält man zu beginn? --DFG 15:39, 22. Okt 2005 (CEST)
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- Der Scor 1 ist schlecht, die 1000 ist gut. Du wirst aber nicht persönlich bewertet, sondern du wirst nur mit anderen Leuten verglichen, die die gleichen Merkmale wie du haben. (Wenn man das so kurz erklärt versteht man das nicht besonders gut.) Vielleicht kann das jemand besser beschreiben. --Pietlav 10:17, 17. Dez 2005 (CET)
Die Höhe des Einkommens wird zwar nicht direkt gespeichert, jedoch wird mit den Kontodaten auch die Höhe des Überziehungskredits gespeichert, welche in der Regel dem dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.
- Bitte was? Nach der Logik hätte ich ein Nettoeinkommen welches weniger als ein Fünftel meines tatsächlichen Einkommens beträgt. Werde ich kreditwürdiger, indem ich mein Dispolimit hochsetzen lasse? Bestenfalls kann diese Formel eine Minimalabschätzung liefern. Aragorn2 22:20, 4. Dez 2005 (CET)
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- Ich habe diesen Satz entfernt. Keine Bank meldet bei 'einfachen Überziehungskrediten' bzw. 'Dispo' das Limit an die SCHUFA. Dort wird nur vorgemerkt, dass du ein Konto hast. Bei Rahmenkrediten, z. B. für Selbständige wird eine Meldung vorgenommen. Zudem gilt die 'Regel', dass man automatisch einen Überziehungskredit in Höhe des dreifachen Nettoeinkommens bekommt gar nicht bei jeder Bank und selbst bei den Banken, bei denen sie gilt, gibt es noch sehr viele Ausnahmen und technische Restriktionen (Was ist Einkommen -> besondere Verwendungszweckschlüssel).--Pietlav 10:17, 17. Dez 2005 (CET)
[Bearbeiten] Rechtsgrundlage?
Hi, mich würde interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die Schufa meine Daten speichern und an Dritte weitergeben darf. Bezieht sich das einzigst und allein darauf, dass es die Schufa-Klausen in den Verträgen gibt, die ich unterschreibe?
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- Ich dachte, dass wäre im Artikel gut beshrieben. Wenn du unterschreibst, darf die SCHUFA deine Daten melden und zwar alles, die positiven wie auch die negativen. Wenn du nirgends unterschrieben hast (Handy, Ebay, etc. steht dort evtl. nichts oder nur die allgemein zugänglichen Negativmerkmale. Jetzt wo ich mir das nochmal anschue, merke ich, dass man den Satz 'Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt werden.' um die Bemerkung 'Allgemein zugänglich' erweitern könnte, also z. B. der Mahnbescheid, den das Amtsgericht ausstellt, etc. Aber solche juristischen Feinheiten will ich lieber nicht Beschreiben, vielleicht jemand anderes. --Pietlav 10:23, 17. Dez 2005 (CET)
[Bearbeiten] zum Thema: Eigenauskunft ist kostenpflichtig
Im Artikel steht, daß die Schufa nur mündlich kostenfreie Auskunft erteilt. Das ist auch richtig so. Eine schriftliche Auskunft wird berechnet, wenn man Sie über die Seite der Schufa bestellt. Dort erkläre ich mich auch damit einverstanden, den Preis zu zahlen. Grundsätzlich habe ich jedoch ein Recht auf Auskunft über die (vollständigen) über mich gespeicherten Daten. Folglich sollte es auch möglich sein, einfach einen formlosen Brief an die Schufa zu senden mit der Aufforderung, Auskunft zu erteilen (mit dem kleinen Hinweis Recht auf Auskunft und kostenfrei). Mündlich kann daraufhin kaum Auskunft erteilt werden und eine Einwilligung zur Bezahlung wurde nicht gegeben. → Auskunft muß kostenfrei (schriftlich) sein. Sollte eine Rechnung geschickt werden, kann man die getrost in den Eimer werfen, da keine kostenpflichtige Leistung gefordert wurde. Sollte keine Reaktion folgen → einklagbar. §34 des BDSG regelt allerdings in Absatz 4 und 5, daß eine (angemessene) Aufwandsentschädigung für die Auskunft möglich ist. → Es wäre ein Versuch wert, aber wirlich durchsetzbar wird es wohl kaum sein.
[Bearbeiten] Weblinks
Ich habe einige der Weblinks entfernt, weil die IMO nichts in einer Enzyklopedie zu suchen haben, auch wenn Sie aus persönlicher Sicht richtig sein könnten. --Pietlav 18:44, 22. Dez 2005 (CET)
Ich habe den postbank-nein-danke Link entfertn, da es ein toter Link ist! --Der-Gille 18:39, 5. Mar 2006 (CET)
Was ist denn mit dem Link zur FAQ? Das sieht mir sehr nach Werbung aus. --213.23.110.66 19:25, 18. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Melden Banken alles?
Im Bereich über F-Vertriebspartner stand ein interessanter, aber leider falscher Satz drin
-->z.B. wenn ein Verbraucher bei einer Bank ein Sparbuch oder ein Depot besitzt
Keine Bank meldet Kunden die ein Sparbuch oder ein Depot haben an die SCHUFA, Banken dürfen Positiv-Merkmale nur melden, wenn der Kunde unterschrieben hat. Ein Sparbuch und Depot, wird aber bei der SCHUFA gar nicht erfasst.
Meines Wissens wird nicht erfasst dass ich ein Sparbuch oder Depot habe, sehr wohl aber, daß ich Kunde dort bin und ((noch) nicht) negativ aufgefallen bin. Die Schufa speichert also auch Positiv-Merkmale. Nicht aber, jedes Detail.
Was speichert die Schufa denn nun wirklich??? Gibt es nicht einen schlauen Menschen, der mal die genaue Struktur des Schufa Datensatzes hier aufführt?? Bei so einer wichtigen und doch arg geheimnisvollen Institution wie der Schufa gehört es sich doch für ein öffentliches Lexikon wie Wikipedia, dass --- zumindest im Diskussionsforum --- mal genau die Felder aufgelistet werden, die bei der Schufa gespeichert sind.
In einem korrekt organiserten Lande würde es sich auch gehören, dass jemand (Bankenverband?, Verbraucherschützer?, Regierung?) dafür sorgt, dass vor der Unterschriftsleistung unter der so blumig formulierten Schufaklausel der Banken genau schriftlich aufgezeigt wird, welche Vorkommnisse die Bank der Schufa melden wird. Das allein würde schon zu einer besseren Kreditmoral führen, weil man sich manche Dinge bessser überlegen würde. Mir ist es jedenfalls noch nicht gelungen, von meiner Bank darüber eine klare Auskunft zu erlangen.
RS
[Bearbeiten] Die Gründer der SCHUFA
Irgendjemand hatte die Gründer der SCHUFA die Walter Meyer und Kurt Meyer mit links belegt, leider kam damit eine evtl. unerwünschte Verbindung zu einem anderen Kurt Meyer zustande. --Pietlav 06:11, 9. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Datenübertragung Negativmerkmale
Der Satz "Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt werden." gilt so sicherlich nur für Negativmerkmale aus den Schuldnerverzeichnissen der Gerichte, nicht für Negativmerkmale die von den Vertragsunternehmen gemeldet werden.
- Ja, du hast Recht. Ich habe den entsprechenden Absatz mal umgeschrieben. Bitte schaue in einmal bei Gelegenheit an und prüfe, ob es jetzt richtig ist.--Pietlav 09:55, 25. Mai 2006 (CEST)
- Jetzt ist es richtigKarsten11 09:23, 3. Jun 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Identitätsfeststellung
Das Internet-Auktionshaus eBay nutzt die Schufa-Auskunft seit März 2003 beispielsweise zur Identitätsfeststellung bei der Neueröffnung von Ebay-Accounts (eine zur Abwehr von Identitätsdiebstahl ungeeignete Maßnahme, da eine Anmeldung mit zB aus dem Telefonbuch entnommenen Daten weiterhin möglich ist).
--> Der ID-Check der SCHUFA benötigt meines Wissens nach nicht nur den kompletten Namen + Adresse, sondern auch das Geburtsdatum, was den Identitätsdiebstahl mit rein aus dem Telefonbuch bezogenen Daten unmöglich macht. Sollte man das in dem Artikel nicht ändern?
[Bearbeiten] Folgen einer negativen Schufaauskunft
Evtl könnte man den Artikel noch die Folgen einer negativen Schufaauskunft hinzufügen. Konkreter Fall: Meine Mutter sucht in Berlin eine Wohnung. Nun verlangen viele Vermieter das man eine Schufaselbstauskunft erbringt, Angesicht der Mietnormaden verständlich. Wenn die positiv ist klappt es auch mit der Wohnung. Wenn sie aber negativ ist, gibt es auch keinen Mietsvertrag. Durch den ehemaligen Lebensgefährten hat sie sich zu einen Kredit überreden lassen, der dann auch noch platze. Und nun steht sie ziemlich Dumm da, den da wo sie herkommt hat nie einer gefragt wegen Schufa und hier in Berlin fragen fast alle danach. Übrigst sowohl in meiner Auskunft, als auch in der von meiner Mutter steht kein Wort davon das wir immer pünktlich die Miete gezahlt haben.
Kurz: Die Schufa kann Existenzen vernichten! Denn ich sehe es kommen das man mittelfristig immer öfters eine lupenreine Schufaauskunft brauchen wird.
--87.123.74.226 18:13, 21. Feb. 2007 (CET) typo korrigiert --87.123.74.226 18:15, 21. Feb. 2007 (CET) --Skymay 22:51, 21. Feb. 2007 (CET)Skymay--Skymay 22:51, 21. Feb. 2007 (CET)
Hast du mal nach der Schufa Auskunft des Eigentümers gefragt oder besser noch nach einer Schufa Selbstauskunft.
Und bitte gebt den Leute nie eine Selbstauskunft eurer Schufa, denn was da drin stehen so detailiert geht niemaden etwas an.
Entweder die können über ein Unternehmen abrufen ob es bereits Mietrückstände gab oder nicht und was noch zu beachten ist, anstatt die Schufa abzugeben lasst euch von eurem letzten Vermieter ein Zeugniss bzw. Beurteilung ausstellen das Ihr eure Miete immer gezahlt habt ist besser wie jede Auskunft.
- Gute Idee, damit ist sichergestellt das man keine Wohnung bekommt ;) . Der Wohnungsmarkt ist zwar entspannt, aber nicht so das die verzweifelt Mieter suchen. Übrigst die Auskunft vom letzten Vermieter wollen sie auch haben. Vom Datenschutz ist die Sache sehr bedenklich, aber man fordert es und es gibt keine Möglichkeit da raus zu kommen. Deswegen halte ich eine Erweiterung des Artikels für Sinnvoll. --87.123.115.113 10:56, 22. Feb. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Welche Daten werden gespeichert?
-- Jetzt steht da als erste Gruppe nur "Name, Vorname, Geburtsort" (unter der Überschrift "Kontaktdaten", wozu der Geburtsort sicher nicht gehört). Weiter unten, im Zusammenhang mit mal eBay, mal Ebay, taucht dann doch das Geburtsdatum auf. Ohne geht es kaum, denn Vater und Sohn haben diese Daten manchmal gemeinsam. Kann mal jemand, der es sicher weiß, hier "Geburtsdatum" hinzufügen -- und die Überschrift korrigierenn?
-- Bei Bestellung einer Selbstauskunft per WWW behauptet die Schufa, die dort eingetragenen Daten würden nur für die Abwicklung der Selbstauskunft genutzt und danach gelöscht. Kann man glauben, daß die SCHUFA eine so mitgeteilte neue Anschrift nicht speichert, selbst dann nicht, wenn sie schon im Telefonbuch öffentlich ist?
-- Wegner8 16:00, 17. Mär. 2007 (CET)