Diskussion:Schwerbehindertenrecht (Deutschland)
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(Vom wem stammt obiger Satz und was bedeutet er?)
Eigentlich gehört alles, was jetzt in "Schwerbehindertenrecht" steht, unter das Lemma "Behindertenrecht", denn Schwerbehindertenrecht ist ja nur ein Teilgebiet - mit einem graduellen Unterschied - innerhalb des Oberbegriffes "Behindertenrecht". Vielleicht ändert das mal jemand, der sich in solchen organisatorischen Dingen besser auskennt. (Diesen Text habe ich sinngemäß auch in die Diskussion zu "Behindertenrecht" eingesetzt; letzteres ist jetzt nur ein redirekt hierher)--Dr.cueppers 11:52, 25. Jun 2006 (CEST)
Ergänzung: Dasselbe gilt sinngemäß auch für Schwerbehindertenausweis--Dr.cueppers 13:18, 25. Jun 2006 (CEST)
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[Bearbeiten] Frage zu "Besondere Rentenart möglich"
Sind die Angaben zu "vor dem 1. Januar 1952 geboren" richtig? In meinem Bekanntenkreis gab es ganau dazu eine heiße Diskussion. Wir haben unter www.gesetzsuche.de andere Angaben gefunden. Dort steht unter §236a SGB VI "Versicherte, die vor dem 1. Januar 1951 geboren sind".
[Bearbeiten] Frage per E-Mail
Im OTRS (Ticketnr. 2006111410003859) haben wir folgende E-Mail erhalten:
An: info-de@wikimedia.org Betreff: Artikel Rente Erstellt: 14.11.2006 06:37:49 Sehr geehrte Damen und Herren, im Internet habe ich den Artikel von Ihrem Haus gefunden: Demnach jemand mit 60 Jahren ohne Abzug gehen. Aus meiner Sicht jedoch sind diese Angaben so nicht richtig. Sie lassen die Vertrauensschutzregelung ausser Acht. Demnach kann man nur mit 60 Jahren ohne Abzug in Rente gehen, wenn man vor dem 16.11.1950 geboren war und am 16.11.2000 schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig war. Sie schreiben: Ist der Behinderungsgrad von 50% bis November 2000 ausgesprochen und die anderen Kriterien auch stimmen (vor dem 01. Januar 1952 geboren und das 60. Lebensjahr vollendet) dann sind keine Abzüge zu erwarten. Bitte prüfen Sie Ihren Text und berichtigen Sie diesen, damit keine Verwirrungen entstehen. Sollte jedoch Ihr Text richtig sein, bitte ich Sie um ausführliche Information. Mit freundlichen Grüßen
Ich kenne mich in dem Bereich nicht aus, könnte sich bitte jemand damit befassen, der sich damit auskennt? Vielen Dank. --Raymond Disk. Bew. 16:40, 16. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_9/125.html
- In Schwerbehindertenrecht (Deutschland) on Thu Nov 9 12:46:38 2006, 404 Not Found
- In Schwerbehindertenrecht (Deutschland) on Mon Nov 27 14:38:36 2006, 404 Not Found
--Zwobot 14:39, 27. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_9/81.html
- In Schwerbehindertenrecht (Deutschland) on Thu Nov 9 12:46:38 2006, 404 Not Found
- In Schwerbehindertenrecht (Deutschland) on Mon Nov 27 14:38:36 2006, 404 Not Found
--Zwobot 14:39, 27. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Veraltete Vorschrift
Der Abschnitt „Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers“ ist zumindest formal veraltet, da es die zitierte Vorschrift (§ 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB IX) nicht mehr gibt .