Schützenkönig
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Der Titel Schützenkönig stammt aus der Tradition des Schützenwesens. Zur Ermittlung eines Schützenkönigs gibt es keine einheitlichen Regularien, sondern jeder Schützenverein legt diese selbst fest. Zur Amtseinführung des Schützenkönigs wird in vielen Orten ein Schützenfest begangen, bei dem der König mit seinem Hofstaat von zu Hause abgeholt und mit einem großen Umzug zum Festplatz oder zum Festzelt begleitet wird. Die Feierlichkeiten des Schützenfestes können mehrere Tage andauern. Das Schießen um den Königstitel kann aber auch erst während eines Schützenfestes durchgeführt werden.
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[Bearbeiten] Ermittlung des Schützenkönigs
In den meisten Schützenvereinen können sich alle erwachsenen männlichen Mitglieder ab 18 Jahre am Schießen um den Königstitel beteiligen. Beim Schießen wird entweder auf eine normale Zehnerringscheibe geschossen, oder es werden Schießscheiben mit Wildmotiven (Reh, Fuchs, Keiler o.ä.) verwendet. Einige Schützenvereine ermitteln ihren König auch bei einem Vogelschießen. Beim Königschießen werden in der Regel Luftgewehre oder Kleinkalibergewehre verwendet. Die Amtsdauer eines Schützenkönigs liegt in der Regel bei einem Jahr.
[Bearbeiten] Titel
[Bearbeiten] Herren
Der nach den festgelegten Regularien ermittelte beste Schütze erhält den Titel Schützenkönig, der zweitbeste Schütze wird häufig Erster Ritter, der drittbeste Schütze Zweiter Ritter genannt. Manchernorts wird auch oder stattdessen der Schütze des schlechtesten wertbaren Schusses auf die Königscheibe als Schlumpkönig bezeichnet. Bei vielen Schützenfesten ernennt der Schützenkönig teilweise auch Minister, die meist aus seinem Schützenverein oder der Verwandtschaft kommen.
Die Würde des Schützenkönig wird in der Regel nicht zwischen allen Schützen ausgetragen, sondern nur unter denen, die sich dafür in eine Liste eingetragen haben. Bei großen Schützenfesten müssen für diese Anmeldung auch die persönlichen Finanzen des Anwärters offen gelegt werden, da die Regentschaft mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
[Bearbeiten] Damen
Im Zuge der Gleichberechtigung wird in den meisten Schützenvereinen auch eine Schützenkönigin ermittelt. Das mag sich heutzutage etwas seltsam anhören, aber vor und in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg, war es durchaus nicht üblich, dass auch Frauen am Schießen teilnehmen. Der Hofstaat bei den Damen besteht zusätzlich aus der Ersten Hofdame und der Zweiten Hofdame. Andererorts wird einfach die Ehefrau des Schützenkönigs als Schützenkönigin bezeichnet und die Regentschaft wird gemeinsam vollzogen.
[Bearbeiten] Jugend
Viele Vereine ermitteln für den Nachwuchs auch einen Jugendschützenkönig, Schülerprinz oder Edelknabenkönig.
[Bearbeiten] Weitere Titel
Jede amtierende Majestät sucht sich für das auf ihn zukommende Schützenjahr einen Adjutanten. Dieser unterstützt den König und besucht mit ihm als Repräsentant benachbarte Schützenfeste.
Der Volkskönig ist ein nicht aus dem Schützenverein stammender separat ausgeschossener Titel.
Zusätzlich zum Königsschießen gibt es in verschiedenen Schützenvereinen auch die Möglichkeit zu einem Schießen um den Titel eines Schützenkaisers. In der Regel dürfen daran nur ehemalige Schützenkönige teilnehmen. Die Amtszeit eine Schützenkaisers dauert meistens länger, als die eines Schützenkönigs.
[Bearbeiten] Königshaus und Insignien
Schützenkönig, Schützenkönigin und Jugendkönig mit ihrem Gefolge, den Rittern und Hofdamen, bilden zusammen das Königshaus. Hier unterscheiden sich Schützenvereine von den traditionellen Schützenbruderschaften. In den Schützenbruderschaften sind nur, wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, männliche Mitglieder (Schützenbrüder) zulässig.
Als Amtsinsignien trägt der Schützenkönig in der Regel eine Königskette, bei der auf kleinen Metallplättchen das Jahr seines Titelgewinns verzeichnet wird. Insbesondere bei Traditionsvereinen können diese Königsketten im Laufe der Zeit ein erhebliches Gewicht durch immer neue Anhängsel aufweisen. In Bayern ist es auch verbreitet, dass eine hölzerne Königsscheibe mit dem Trefferbild des Schützenkönigs am Giebel seines Hauses angebracht wird. Bei uniformierten Schützenvereinen erhält der König eine Spange oder auch einen Orden mit Jahreszahl, die er auch nach Ablauf seiner Amtszeit als König tragen darf.
Im Vereinsleben von Schützenvereinen hat der Schützenkönig oder der Schützenkaiser heutzutage überwiegend nur repräsentativen Charakter. In alten Zeiten war der Titelgewinn manchmal aber sogar mit Steuerbefreiungen verbunden.
Vereinsschützenkönige können aufsteigen durch Teilnahme am Königsschießen der übergeordneten Schützenverbände und so auch auf Kreis- oder Gauebene zum „Bundesschützenkönig“ oder auf Landesebene gar zum „Landesschützenkönig“ werden.