Schadenersatzrecht
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Das Schadenersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadenersatz (auch: "Schadensersatz") ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen Schaden (Schadenersatz) zu fordern. Dabei unterscheidet man Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten und außervertraglichen Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung.
Bestimmungen zum vertraglichen Schadenersatz finden sich in Deutschland insbesondere in den §§ 280, 281, 325 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und in Vorschriften zu den einzelnen Vertragstypen. Im Übrigen wird das Schadenersatzrecht im Sinne des objektiven Rechts in Deutschland weitgehend durch das Deliktsrecht im BGB und in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) §§ 1293 ff. geregelt. Spezielle Gesetze, wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG) und viele mehr erweitern und ergänzen das Schadenersatzrecht.
Im Schadenersatzrecht unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung.
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