Schildwache
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Schildwache (Schildwacht, Posten, französisch Sentinelle, Factionnaire), eigentlich der vor jeder Wache stehende Posten vor dem Gewehr, der ehemals die hier aufgehängten Schilde zu bewachen hatte; im weiteren Sinn jeder aufgestellte Einzelposten im Garnison- und Lagerdienst.
Die Schildwachen sind, da sie als Vertreter der Staatsgewalt stehen, unverletzlich und können gegen jeden, der sie tätlich angreift oder sich ihren Anordnungen widersetzt, wenn ihnen kein anderes Mittel zur Erzwingung des Gehorsams bleibt, ihre Waffen gebrauchen. Eine Schildwache darf nie die Waffe aus der Hand lassen, sich nicht weiter, als ihr ausdrücklich befohlen wird, vom Posten entfernen, mit niemandem, soweit es nicht der Dienst erfordert, reden, sich nicht setzen, nicht essen, trinken, keine Geschenke annehmen etc.
Siehe auch: Doppelposten