Schlechtleistung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Schlechtleistung ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht. Die Schlechtleistung liegt vor, wenn die Hauptpflicht zwar erfüllt wird, die Art und Weise jedoch mangelhaft ist.
Für Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag oder Reisevertrag sieht das BGB besondere Gewährleistungsrechte vor. Bei den übrigen Verträgen (z.B. dem Dienstvertrag) wird die Schlechtleistung als normale Leistungsstörung nach den §§ 280 (Schadensersatz neben der Leistung), 281 ff. (Schadensersatz statt der Leistung), 323 ff. (Rücktrittsrechte) behandelt.
Bei einem Kaufvertrag wird die Schlechtleistung in der Regel als Sachmangel auftreten.
[Bearbeiten] Sachmängel
Sachmängel lassen sich in offene, versteckte und arglistig verschwiegene Mängel unterscheiden:
- Offene Mängel beinhalten Mängel in der Art (z. B. statt Feldsalat, Eisbergsalat), in der Quantität (z. B. statt 10 Packungen, 8 Packungen) und in der Qualität (z. B. Schranktür ist kaputt). Der Mangel wird schon während z. B. der Wareneingangskontrolle/ Probe entdeckt.
- Versteckte Mängel z. B. korkiger Wein. Hier wird der Mangel erst im Laufe "Inbetriebnahme" entdeckt.
- Arglistig verschwiegene Mängel z. B. Ein Händler verkauft ein Unfall-Auto als "unfallfrei"
[Bearbeiten] Ausnahmen
Bei den Sachmängeln gibt es Ausnahmen. So liegt kein Fehler vor, wenn der Käufer den Mangel vor dem Kauf kennt, wenn die Montage dennoch gelingt (IKEA-Klausel) oder der Anspruch verjährt ist.
[Bearbeiten] Rechte des Käufers
Zunächst hat der Käufer Recht auf Nacherfüllung. Dies beinhaltet Nachbesserungen, gegebenenfalls Ersatzlieferungen oder Minderung.
Nach zwei erfolglosen Nacherfüllungen kann der Käufer Minderung des Kaufpreises verlangen, bei erheblichen Mängeln sogar Schadensersatz fordern und/oder vom Kauf zurücktreten. Dabei erhält der Käufer sein volles Geld zurück, der Verkäufer seine Ware. Außerdem kann Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangt werden (z. B. Spritkosten müssen vom Verkäufer beglichen werden).
![]() |
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |