Schuldzinsen
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Als Schuldzinsen werden, im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, die Entgelte bezeichnet, die ein Kreditnehmer für die Überlassung von Finanzierungsmitteln (Darlehen) zu zahlen hat.
Schuldzinsen sind unter bestimmten Voraussetzungen, z.Bsp. bei vermieteten Immobilien (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), steuerlich absetzbar (Werbungskosten).
siehe auch: Zinsrechnung, Geldanlage, Zinsstruktur, Umlaufgesichertes Geld, Demurrage (Finanzwesen), Leitzins, effektiver Jahreszins, Negativzins, Zinssatz, Realzins, Euribor Rentenrechnung, Sparkassenformel, Zinseszinsformel, Verdopplungsregel
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