Schwesternhelferin
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[Bearbeiten] Ausbildung in Verbänden
Die Ausbildung zur Schwesternhelferin bzw. zum Schwesternhelfer (auch Pflegehelfer oder Pflegediensthelfer genannt) wird seit Jahren von verschiedenen Verbände, so etwa dem DRK oder dem Malteser-Hilfsdienst, in Form eines Lehrgangs angeboten, der mit einer verbandsinternen Prüfung abgeschlossen wird. Schwerpunkt ist die Altenpflege.
Die Schwesternhelferinnen-Lehrgänge bestehen im Prinzip aus zwei Teilen. Mehrere Wochen Unterricht (Gesamtstundenzahl ca. 80–150) und begleitend oder danach einem Praktikum, meistens in einer Altenpflegeeinrichtung. Inhalt der Ausbildung ist die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten in der Grundpflege, Verbände, Erste Hilfe, Lagerung im Krankenbett, Essen anreichen, Körperpflege im Bett u. ä. Von den 120 Stunden des Lehrgangs werden 55 Stunden im Lehrsaal praktisch geübt.
Nach dem Lehrgang absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beispielsweise ein 14-tägiges Pflegepraktikum, um die erlernten Handgriffe in der Praxis zu festigen. Eine frühere berufliche Tätigkeit in der Pflege kann z. T. hierauf angerechnet werden. Das Pflegepraktikum wählen die Teilnehmenden nicht überall selbst. Es dient zum Teil der Finanzierung des Kurses.
Die Prüfungen werden sehr unterschiedlich gehandhabt.
Zum Teil sind Lehrgangsgebühren um 300,– € zu bezahlen; an bayerischen Fachoberschulen sind sie Teil der Ausbildung im sozialen Zweig. Bei Arbeitslosen werden die Lehrgangsgebühren in der Bundesrepublik Deutschland oft von der Bundesagentur für Arbeit als "Orientierungsmaßnahme" übernommen, um die Eignung für einen Pflegeberuf fest zu stellen (Stand: 2006).
Entgegen den gelegentlichen Behauptungen sind diese Lehrgänge SchwesternhelferIn / Pflegediensthelfer keine "Basisqualifikation" in der Krankenpflege oder für die Heilhilfsberuf (speziell die Pflegeberufe). Er bietet nämlich kein ideales Sprungbrett in die Berufswelt der Pflege und Medizin, weil die damit verbundenen Hilfstätigkeiten kaum Einblick in die angestrebten Berufe erlauben. Ein Anspruch auf eine bestimmte berufliche Tätigkeit entsteht nicht. Die ausbildenden Verbände betonen ausdrücklich, dass es sich um keine Berufsausbildung handelt. Allerdings werden insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen auch ungelernte Pflegekräfte ("Pflegeassistenten") für die Grundpflege beschäftigt; hier erweist sich dieser Lehrgang als hilfreich.
Darüber hinaus können im Bundesland Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2007 Pflegehilfskräfte einen Aufbaulehrgang zur Behandlungspflege gemäß § 37 Abs. 2 SGB V, Leistungsgruppe I, absolvieren und dürfen in der häuslichen Pflege bei entsprechendem Schulungsnachweis und einer zweijährigen Berufspaxis z.B. Verbände wechseln, den Blutzuckerspiegel messen und subcuntane Injektionen wie z.B. Insulin geben.
Manche Verbände gewinnen durch diese Ausbildungen auch Nachwuchs speziell für ihre Verbandstätigkeit oder um für Fördermittel der Bundesregierung den Nachweis zu erbringen, dass sie im Bereich der Katastrophenvorsorge aktiv sind. Diese Fördermittel sind evtl. für den Verband existenzsichernd. Von daher ließe sich daraus vielleicht auch eine gemeinnützige Wirkung der Kurse herleiten.
[Bearbeiten] Staatliche Ausbildung
In den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2006 eine einjährige Berufsausbildung zum "staatlich anerkannten Altenpflegehelfer / Altenpflegehelferin". Diese entspricht im wesentlichen der Ausbildung zur KPH (Krankenpflegehelferin).
[Bearbeiten] Siehe auch
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Krankenpflegehelfer/in
- Pflegehelfer/in (Schweiz)
- In einer besonderen Form (mehrere Monate) für eine dann folgende Berufstätigkeit als: Familienhelferin für Altersverwirrte
[Bearbeiten] Weblinks
- Die so genannte Malteser-Ausbildung zur Schwesternhelferin
- Rotes-Kreuz Kurse (hier: DRK - Kreisgeschäftsstelle Calw)