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Artikel zum Thema Justizwachtmeister
Justizwachtmeister
Justizwachtmeister ist die Berufsbezeichnung für Beamte des einfachen Dienstes in der Justizverwaltung der BRD.
Gliederung
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] 1. Berufsbild
Justizwachtmeister und Justizwachtmeisterinnen sind bei den Gerichten und Staatsanwalt-schaften tätig. Ihre Aufgaben umfassen den Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst. So begleiten sie die Gefangenen zu Terminen und Sitzungen bei Gericht und bewachen sie. Besuchern und Rat Suchenden erteilen sie im Dienstgebäude Auskünfte. Des Weiteren arbeiten sie im Postein- und -ausgang sowie im Pförtner-, Anmelde- und Fernsprechvermittlungsdienst. Dabei nehmen sie die eingehende Post entgegen, verteilen sie und sind für das Absenden der Dienstpost sowie für den Aktentransport und -umlauf und deren evtl. notwendige Vervielfältigung verantwortlich. Daneben verwalten sie das Büro- und Verpackungsmaterial und den Gerätebestand oder arbeiten im Büchereidienst mit. Im zunehmenden Maße erledigen sie auch hausmeisterähnliche Aufgaben, weshalb bei Stellenausschreibungen meist eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung gefordert wird. In einigen Bundesländern werden zudem von den Justizwachtmeistern an dem dafür bestimmten Gericht Waffen asserviert, die von den Ordnungsbehörden beschlagnahmt wurden. Im Außendienst sind die Justizwachtmeister für die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken, die mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen und für die Beförderung von Wertsachen, Poststücken und Geldern zuständig. Darüber hinaus sind sie auch als Dienstwagenfahrer/innen tätig und betreuen auch die dafür vorhandenen Dienstfahrzeuge.
[Bearbeiten] 2. Ausbildung
Die Ausbildung der Justizwachtmeister obliegt der Länderhoheit und ist aus diesem Grunde nicht bundesweit einheitlich. Überall gleich geregelt ist die Zeit der Ausbildung, sie beträgt 6 Monate. Sie umfaßt dabei sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsinhalte. Je nach Bundesland wird dabei die theoretische Ausbildung entweder an Gerichten und Staatsanwaltschaften oder an Bildungseinrichtungen der Justiz vermittelt. Die nachfolgende Tabelle gibt dazu eine Übersicht.
[Bearbeiten] 2.1. nach Bundesländern
Bundesland | Theorie | Praxis |
---|---|---|
Baden-Württemberg | an Gerichten | in JVA und an Gerichten, Staatsanwaltschaften |
Bayern | 7 Wochen fachtheoretischer Lehrgang an der Bayrischen Justizschule Pegnitz mit Schießausbildung | an Gerichten, Staatsanwaltschaften; 2 Wochen an einer JVA und Polizeidienststelle |
Berlin | an Gerichten | in JVA und an Gerichten, Staatsanwaltschaften |
Brandenburg | 4 Wochen Theorieausbildung an der Justizakademie in Kolpin | 1 Monat in der JVA und an Gerichten, Staatsanwaltschaften |
Bremen | an Gerichten | in JVA und an Gerichten, Staatsanwaltschaften |
Hamburg | ||
Hessen | 6 Wochen Theorieausbildung am H.B. Wagnitz-Seminar in Wiesbaden | in JVA und an Gerichten, Staatsanwaltschaften |
Mecklenburg-Vorpommern | ||
Niedersachsen | Ausbildung in der Jugendanstalt Hameln-Tündern | an Gerichten, Staatsanwaltschaften |
Nordrhein-Westfalen | 8 Wochen Lehrgang im Ausbildungszentrum der Justiz NRW in Monschau | an Gerichten, Staatsanwaltschaften |
Rheinland-Pfalz | an Gerichten | an Gerichten, Staatsanwaltschaften, 3-tägiger Aufenthalt an einer JVA |
Saarland | an Gerichten (32h) | an Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie 1 Monat in der JVA Saarbrücken |
Sachsen | Justizschule Sachsen (60h) | an Gerichten und Staatsanwaltschaften, bis zu einem Monat an einer JVA |
Sachsen-Anhalt | an Gerichten (60h) | an Gerichten und Staatsanwaltschaften, bis zu einem Monat an einer JVA |
Schleswig -Holstein | an Gerichten | an Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in einer JVA |
Thüringen | an Gerichten | an Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie in einer JVA |
[Bearbeiten] 3. Ausstattung
Generell sind die Wachtmeister mit einer Uniform/Dienstbekleidung ausgestattet, die das jeweilige Landeswappen auf dem linken Ärmel beinhaltet. Das Landeswappen wird dabei von der Aufschrift "Justiz" (früher auch Justizverwaltung), über dem Wappen, und der Aufschrift mit dem jeweiligen Landesnamen unter dem Wappen eingefaßt. Die Grundfarbe der Uniform/Dienstbekleidung ist dabei in einigen Bundesländern den Farben der Polizei(beige, grün)gleichgestellt, in anderen Bundesländern existieren aber auch gänzlich andere Farben. Unterscheidungsmerkmal zur Polizei sind dabei die Wappenaufschrift und die fehlenden Schulterstücke/Rangabzeichen. Bundesweit gehören weiterhin Handschellen und Pfefferspray zur Ausrüstung. Die Hersteller variieren dabei.
3.1. nach Bundesländern ==
[Bearbeiten] 4. Amtsbezeichnungen
Allgemein werden die Beamten des einfachen Dienstes in der Justiz zusammengefaßt als Wachtmeister. Dies entspricht der Dienstgradgruppe "Soldaten" beim Militär. In der Ausbildungszeit wird der zukünftige Justizwachtmeister erst als Justizaushelfer mit dem Status eines Arbeiters/Angestellten eingestellt. In der Regel absolviert er dann einen einmonatigen Vorbereitungsdienst als "Justizoberwachtmeisteranwärter". Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe erhält er dann die Amtsbezeichnung "Justizoberwachtmeister z.A."(zur Anstellung). Dieses Probeverhältins dauert mindestens ein Jahr und wird mit der Übernahme des Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beendet. Fortan trägt der Beamte die Amtsbezeichnung "Justizoberwachtmeister" mit der Besoldungsstufe A3. Weitere Amtsbezeichnungen sind Justizhauptwachtmeister (A4) und Erster Justizhauptwachtmeister (A5 und A6). Diese Ämter können nach den entsprechenden Beförderungsmaßstäben und Dienstzeiten erlangt werden.