Selbstverpflichtung
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Eine freiwillige Selbstverpflichtung ist eine einseite Erklärung von Staaten, Organisationen oder Firmen, mit denen diese sich verpflichten, bestimmte Regeln einzuhalten. Diese Selbstverpflichtung ist rechtlich nicht bindend.
Eine traditionelle Form der freiwilligen Selbstverpflichtung ist der Verhaltenskodex.
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[Bearbeiten] Motive für freiwillige Selbstverpflichtung
[Bearbeiten] Vermeiden gesetzlicher Regelungen
Vielfach kommen „freiwillige“ Selbstverpflichtungen unter der Drohung zustande, dass der Gesetzgeber die betreffenden Sachverhalte per Gesetz (und typischerweise rigider) regelt.
Beispiele:
- So mussten sich die Banken auf Druck des Gesetzgebers dazu bereiterklären, ein Girokonto für Jedermann zu führen, auch wenn dieses für die Banken nicht kostendeckend sind.
- Im Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs wurde eine Selbstverpflichtung der Arbeitgeber zur Ausbildung festgeschrieben. Die Diskussion über diesen Pakt stand im Schatten der Diskussion über die gesetzliche Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe.
[Bearbeiten] Beeinflussung der öffentlichen Meinung
Vielfach dienen Selbstverpflichtungen auch der Öffentlichkeitsarbeit. Durch die Selbstverpflichtung wird das Image der Organisation als verantwortungsbewußter Partner in die Öffentlichkeit transportiert.
[Bearbeiten] Rechtliche Beurteilung
Freiwillige Selbstverpflichtungen führen zu keinem Rechtsanspruch der Betroffenen. Dennoch gibt es einige erstinstanzlichen Gerichte, die aus derartigen Selbstverpflichtungen Rechtsansprüche ableiten (z. B. LG Bremen Az. 2-O-408/05, LG Berlin Az. 21 S 1/03).
[Bearbeiten] Wirksamkeit von Selbstverpflichtungen
Die Wirksamkeit von freiwilligen Selbstverpflichtungen ist umstritten. Die wissenschaftliche Evaluation von freiwilligen Selbstverpflichtungen erscheint bislang kaum ausgeprägt.
Einerseits gibt es eindeutig erfolgreiche Selbstverpflichtungen (z. B. die internationale Übereinkunft zur Schutz der Ozonschicht (siehe FCKW)).
Die Ergebnisse der meisten Selbstverpflichtungen sind jedoch umstritten. Während z. B. Banken auf die über 800.000 Jedermann-Konten als Erfolg der Selbstverpflichtung verweisen, kritisieren Verbraucherschutzverbände, dass es weiterhin Menschen gebe, denen ein Girokonto verweigert werde.