Selektivität (Stromkreis)
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Selektivität bedeutet, dass bei einem Fehler in einem Stromkreis von in Reihe geschalteten Überstromschutzeinrichtungen oder Fehlerstromschutzschaltern nur das Gerät auslöst, das sich unmittelbar vor der Fehlerstelle befindet.
Die Selektivität gewährleistet, dass trotz des Fehlers möglichst viele Teile der elektrischen Schaltung oder Anlage in Betrieb bleiben.
[Bearbeiten] Sicherungen
Selektivität von Sicherungen wird erreicht, wenn vorgeschaltete Sicherungen einen deutlich höheren Nennstrom (mindestens den 1,6 fachen) als nachgeschaltete Sicherungen haben. Weil das Auslöseverhalten von Sicherungen Toleranzen unterliegt, sind Sicherungen unmittelbar benachbarter Nennstromstufen nicht selektiv. Zuverlässig kann die Selektivität von Sicherungen nur anhand ihrer Zeit-Strom-Kennlinien beurteilt werden. Als Faustregel gilt, dass Sicherungen selektiv sind, wenn sich ihre Nennströme um zwei Nennstromstufen unterscheiden.
In elektrischen Anlagen sind in der Regel verschiedene Arten von Sicherungen eingebaut z.B.: 16A und 20A, durch diese Abstufung erreicht man, dass nur die Sicherung auslöst die unmittelbar vor der Fehlerquelle eingebaut ist. Deren Bremströme, welche im Verhältnis von 1:1,6 stehen, müssen in ihrem gesamten Abschaltbereich "selektiv" arbeiten.
[Bearbeiten] Schutzschalter
Normale Leitungsschutzschalter lösen unabhängig von ihrem Nennstrom bei einem vollständigen Kurzschluss sofort aus. Nur ein selektiver Leitungsschutzschalter kann vor andere Leitungsschutzschalter oder Sicherungen geschaltet werden. Seine elektromagnetische Auslösung ist wie die eines selektiven Fehlerstromschutzschalters auf verzögertes Ansprechen ausgelegt.