Siegelhopfen
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Um den Qualitätsruf des Hopfens zu schützen, haben bereits frühzeitig bestimmte Orte das Recht erhalten, den Hopfen bei der Vermarktung zu siegeln und vor Vermischung oder sonstigen unguten Machenschaften zu schützen.
Der amtliche Siegelmeister versiegelt mit rotem Siegellack die mit dem getrockneten Hopfen abgefüllten Säcke und verbürgt damit Güte und Menge. Jeder Sack erhält ein Siegel und Aufschrift mit der Bezeichnung "Deutscher Siegelhopfen". Außerdem sind Herkunftsland, Anbaugebiet, Siegelbezirk, Jahrgang und Sorte vermerkt.
Nach dem Hopfengesetz sind die Anbaugebiete für Hopfen gesetzlich bestimmt. Nur Hopfen, der dort erzeugt wird, kann zertifiziert werden.