Singularitätsprinzip
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Singularitätsprinzip ist ein Prinzip, das innerhalb des Cartellverbandes der katholischen deutschen Studentenverbindungen fast 50 Jahre lang existiert hat, ab der Gründung des Verbandes 1856 bis zur Abschaffung des Prinzips 1899. Es besagte, dass an jeder Hochschule nur eine Verbindung des Cartellverbandes bestehen durfte. Ab dem Moment der Abschaffung konnten Cartellverbindungen Tochterverbindungen am selben Hochschulort gründen, die in den CV aufgenommen werden konnten. Auch konnten kleinere Dachverbände von Studentenverbindungen mit gleichartigen Prinzipien in den Cartellverband aufgenommen werden (wie beispielsweise der KDV).