Sistierung
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Als Sistierung bezeichnet man
- im juristischen Sinne die vorläufige Einstellung eines Verfahrens.
- im Baugewerbe die – gewöhnlicher Weise vom Auftraggeber – geforderte vorläufige Unterbrechung der Auftrags- bzw. Projektabwicklung. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn bisherige Planungsziele nicht erreicht wurden.
- die Feststellung von Personalien auf der Polizeiwache.
- im Versicherungsgewerbe die Aussetzung einer Versicherung (z.B. wegen Zahlungsschwierigkeiten).
- sistieren im Allgemeinen: etwas zum Stehen bringen bzw. kommen
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