Social Security
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Social Security, Synonym für die öffentliche Rentenversicherung der USA. Vollständige Bezeichnung: Old Age, Survivors, and Disability Insurance (OASDI).
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[Bearbeiten] Vorbemerkungen
Das US-amerikanische öffentliche Rentensystem - bekannt als Social Security - ist das bedeutendste System sozialer Absicherung in den USA. Abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen ist jeder Arbeitnehmer sowie selbständig tätige Personen beitragspflichtig. Social Security leistet die folgen Zahlungen:
- Altersrente (Old Age Insurance, OAI)
- Behindertenrente (Disability Insurance, DI)
- Witwenrente (Survivors Insurance, SI)
- Waisenrente (Survivors Insurance, SI)
Social Security kann daher als Sozialversicherungssystem klassifiziert werden. Arbeitslosigkeits-, Krankheits- und Unfallversicherung sind nicht Bestandteil von Social Security, vielmehr werden diese von anderen Programmen mehr oder weniger umfangreich abgedeckt. Für Personen ab dem 65. Lebensjahr existiert eine umfangreiche Krankenversicherung, Medicare.
[Bearbeiten] Geschichte
Social Security wurde als Teil des New Deal von Präsident Franklin D. Roosevelt im Jahre 1936 als öffentliches Rentensystem eingeführt, das im wesentlichen nach dem Umlageverfahren finanziert wird, d. h. die Beiträge der gegenwärtig Beschäftigten finanzieren die Ausgaben für die Beitragsempfänger, ohne dass bemerkenswerte finanzielle Reserven aufgebaut werden. Zu Beginn war die Beitragspflicht begrenzt auf Berufe im verarbeitenden Gewerbe. Nach dem 2. Weltkrieg expandierte Social Security jedoch sehr schnell und zum Ende der sechziger Jahre war die Beitragspflicht beinahe universal. In der Anfangszeit wurde die Höhe der Rentenzahlungen vom Kongress bestimmt. Seit der Mitte der Siebziger Jahr erfolgen die Anpassungen automatisch, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Im Jahre 1983 kam das öffentliche Rentensystem der USA an den Rande der Zahlungsunfähigkeit. Im Zuge einer Reform wurden die Beitragssätze soweit erhöht, dass das System derzeit enorme Überschüsse erzielt. Diese Überschüsse werden in den sogenannten "trust funds" angesammelt und sollen die finanzielle Überlebensfähigkeit des Rentensystems auf längere Sicht absichern.
[Bearbeiten] Leistung der Social Security
Das normale Rentenalter unter Social Security ist für einen Mann 65. Ab dem 60. Lebensjahr kann die Rente mit entsprechendem Abschlag (ca. 4,5% pro Jahr) beantragt werden. Entsprechend kann der Rentner ab 65 seinen Antrag bis dem 70. Lebensjahr aufschieben, um den gleichen jährlichen Aufschlag zu beanspruchen. Der Grundanspruch richtet sich nach den Einzahlungen und den Jahren. Einzahlungen für ein Jahr zählen als voll, wenn diese dem jeweiligen Prozentsatz des Beitragsbemesseungsgrenzes für das Jahr erreichen. Ein mindest Beitragsdauer von effektiv 5 Jahre ist Voraussetzung.
Gleichberechtigung wird in Social Security konsequent angewandt. Welcher der Ehepartner Beiträge zur Social Security geleistet hatte, spielt keine Rolle. Der Hinerbliebener erhält 60% des Betrages, den der Partner erhalten hatte. Der Hinterbliebener muss weder selbst etwas zur Social Security einbezahlt haben noch die amerikanische Bürgerschaft besitzen. Darüber hinaus erhält der Ehepartner während der Rentner noch lebt einen Betrag in Höhe von 50% des Grundanspruchs des Rentenempfängers. Diese Begünstigung wird von der Social Security zusätzlich geleistet. Sie ist fällig, wenn der Begünstigter das Rentenalter erreicht und die Begünstigung beantragt hat. Der Begünstigster muss weder seinen eigenen Anspruch erwirtschaftetet haben noch die amerikanische Bürgerschaft besitzen. Sollte der Ehepartner aufgrund seiner eignen Beiträge zur Social Security seinen Eigenen erwirtschafteten Anspruch haben, hat er (sie) die Wahl darüber, welche der beiden Ansprüche für ihn (sie) zutrifft. Anspruch auf beiden Begünstigungen ist gleichzeitig nicht zuläßig.
[Bearbeiten] Technische Details
Gegenwärtig zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 6,2 Prozent des Bruttolohns des Arbeitnehmers in die Rentenkasse. Selbständige zahlen die vollen 12,4 Prozent allein. Auf Lohneinkommen, das die Bemessungsgrenze übersteigt, müssen keine Beiträge entrichtet werden. Die Bemessungsgrenze liegt gegenwärtig bei einem Jahreslohn von $94,200 (2005: $90,000). Der gegenwärtige Beitragssatz ist seit dem Ende der Achtziger Jahre stabil. Leistungen können mit Abschlag ab dem 62. Lebensjahr bezogen werden. Das Alter, ab dem volle Beiträge bezogen werden können, hängt vom Geburtsjahr ab.
Die Renten Eingänge erfolgen nicht vor dem dritten des jeweiligen Monats aufs Konto. Das Konto darf in jedem Land geführt werden, mit dem die USA Kontakt pflegen.
Gleichwohl von welchem Land die Rente herkommt, unterliegt diese der deutschen Einkommensteuer. Sollte die Rente aus den USA stammen, hat der Empfänger die Wahl freiwillige amerikanische Steuer zu einem festem Steuersatz oder die deutsche Steuer zu zahlen. Durch die Doppelbesteuerungsabkommen können nicht beide kassiert werden.
[Bearbeiten] Zukunftsaussichten
Ob eine dauerhafte finanzielle Stabilität des Systems mit den gegenwärtigen Beitragssätzen erzielt werden kann, ist umstritten. Die Social Security Administration geht in ihren Projektionen davon aus, dass die trust funds um das Jahr 2042 aufgebraucht sein werden. Andere Quellen gehen davon aus, das dies etwas später passiert (Congressional Budget Office). Der Hauptgrund für die potenzielle finanzielle Schieflage des Systems ist der projizierte Anstieg in der Lebenserwartung der Amerikaner.
[Bearbeiten] Reformvorschläge
Präsident George W. Bush hat sich die Reform von Social Security zum Ziel gesetzt und verwendet die Projektionen der Social Security Administration. Seine Reformvorschläge sehen nicht die Abschaffung des Umlageverfahrens vor, sondern die Bildung zusätzlicher privater Rentenkonten auf freiwilliger Basis. Arbeitnehmer, die sich entscheiden private Rentenkonten zu bilden, zahlen nicht den normalen Beitrag an Social Security, sondern einen noch zu bestimmenden geringeren Beitrag. Der Differenzbetrag zu den vollen 12,4 Prozent wird in das private Rentenkonto umgeleitet. Arbeitnehmer, die private Rentenkonten für sich bilden, würden weniger Rente von Social Security bekommen (wegen der niedrigere Beitragszahlungen), dafür aber ein privates Rentenkonto bilden. Wenn der Ertrag des privaten Kontos größer ist als der "Ertrag" den Social Security für die gleiche Beitragssumme erbringen könnte, hätte sich die Teilnahme an dem reformierten System gelohnt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheint eine Reform von Social Security unter George W. Bush eher unwahrscheinlich, da seine Pläne heftigen Widerstand von den Demokraten erfahren und zugleich auch in der eigenen Partei nicht unumstritten sind. Die Vorschläge gehen unter anderem auf den Harvard-Wirtschaftsprofessor Martin S. Feldstein zurück.