Sozialversicherung (Österreich)
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Die Sozialversicherung ist in Österreich die wichtigste Einrichtung der sozialen Sicherung.
In Österreich herrscht das Prinzip der Pflichtversicherung (siehe dazu: Versicherungspflicht z.B. in Deutschland). Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten, d.h. angesammeltes Kapital dient im wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag). Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (z.B. Pensionen, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Gesundheitsvorsorge, Sicherheitsberatung sowie Rehabilitation.
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[Bearbeiten] Dachorganisation
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde 1948 gegründet und ist die einzige Dachorganisation für die 22 österreichischen Sozialversicherungsträger.
Die österreichische Sozialversicherung ist in Selbstverwaltung organisiert, indem die gesetzlichen (beruflichen) Interessenvertretungen Vertreter in die Organe eines Sozialversicherungsträgers (zB. Vorstand) entsenden, welche die Geschäfte der Sozialversicherung weisungsfrei führen. Dem Staat steht ein Aufsichtsrecht durch Aufsichtsbehörden zu.
[Bearbeiten] Tochterfirmen
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. gegründet.
Alle Krankenversicherungsträger haben die IT-Services der Sozialversicherung GmbH gegründet.
[Bearbeiten] Unterteilung nach Umfang der Sozialversicherung
Generell gilt in Österreich der Grundsatz der Pflichtversicherung. Dennoch sind nicht alle Pflichtversicherten in allen Teilbereichen versichert. Sofern man nur in einzelnen Bereichen der Sozialversicherung (zB.: Unfallversicherung) versichert ist, spricht man von Teilversicherung. Im Gegensatz dazu von Vollversicherung wenn man in allen Bereichen pflichtversichert ist. (Eine Sonderstellung nimmt die Arbeitslosenversicherung ein, die nicht zur Vollversicherung zählt)
[Bearbeiten] Arten der Sozialversicherung
[Bearbeiten] Krankenversicherung
Die Krankenversicherung deckt die Versicherungsfälle der Krankheit sowie der Mutterschaft ab.
Es gibt 19 Krankenversicherungsträger, davon
[Bearbeiten] Gebietskrankenkassen (9)
- Wiener Gebietskrankenkasse
- Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
- Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
- Burgenländische Gebietskrankenkasse
- Steirische Gebietskrankenkasse
- Kärntner Gebietskrankenkasse
- Salzburger Gebietskrankenkasse
- Tiroler Gebietskrankenkasse
- Vorarlberger Gebietskrankenkasse
[Bearbeiten] Betriebskrankenkassen (6)
- Betriebskrankenkasse Austria Tabak
- Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
- Betriebskrankenkasse Mondi Business Paper
- Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme
- Betriebskrankenkasse Zeltweg
- Betriebskrankenkasse Kapfenberg
[Bearbeiten] sowie weitere 4 Krankenversicherungsträger
welche die Krankenversicherung als Sparte betreiben (siehe Organigramm):
- BVA - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
Für die Beamten des Bundes, der meisten Länder und Gemeinden ist die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter als einziger Sozialversicherungsträger für Kranken- und Unfallversicherung zuständig. Die versicherungsrechtliche Stellung von Beamten kann aber auch enger mit deren Dienstbehörden verknüpft sein, was dazu führt, dass neben der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter noch 17 Kranken- (und Unfall-)fürsorgeanstalten für Beamte auf Landes- und Gemeindeebene bestehen. Diese Krankenfürsorgeanstalten (KFA) sind keine Sozialversicherungsträger, gehören nicht dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an und unterstehen auch nicht der Aufsicht des Sozialministers.
Die Krankenfürsorgeanstalten (§ 2 B-KUVG):
- Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien
- Krankenfürsorge der Beamten der Stadtgemeinde Baden
- Krankenfürsorge für die Beamten der Landeshauptstadt Linz
- Krankenfürsorge für oberösterreichische Gemeindebeamte
- Krankenfürsorge für oberösterreichische Landesbeamte
- Oberösterreichische Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorge
- Krankenfürsorgeanstalt für Beamte des Magistrates Steyr
- Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels
- Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz
- Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadt Villach
- Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg
- Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck
- Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer
- Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten
- Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten
- Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Landeshauptstadt Bregenz
- Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der Stadtgemeinde Hallein
[Bearbeiten] Pensionsversicherung
Die Pensionsversicherung deckt die Versicherungsfälle des Alters, des Todes sowie der geminderten Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit ab.
Es gibt 5 Pensionsversicherungsträger:
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
- Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates.
Für Beamte existiert kein Pensionsversicherungsträger, weil der Ruhegenuss (=Beamtenpension) von den Dienstbehörden geleistet wird. Das schließt allerdings nicht aus, dass auch Beamte im Zuge der Harmonisierung eigene Pensionsbeiträge leisten.
[Bearbeiten] Unfallversicherung
Die Unfallversicherung deckt die Versicherungsfälle des Arbeitsunfalls sowie der Berufskrankheit ab.
Es gibt 4 Unfallversicherungsträger:
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
[Bearbeiten] Arbeitslosenversicherung
Der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit wird durch die Arbeitslosenversicherung abgedeckt, die zwar grundsätzlich zum österreichischen Sozialversicherungssystem zu zählen ist, allerdings nicht im Prinzip der Selbstverwaltung exekutiert wird, sondern vom Bund über das Arbeitsmarktservice abgewickelt wird.
[Bearbeiten] Geschichtliches zur Sozialversicherung in Österreich
Die Sozialversicherung ist eine wichtige Säule für den Zusammenhalt unserer modernen Gesellschaft. Ihre Wurzeln reichen bis ins Mittelalter zurück, wobei zunächst den Selbsthilfeorganisationen, später vor allem den "Bruderladen" der Bergleute große Bedeutung zukam. Aufgabe der Bruderladen war, für Krankenbehandlung und Sterbegeld zu sorgen und Vorsorge für die Invalidität zu tragen. Bei der mit großen Gefahren verbundenen bergmännischen Tätigkeit erwies sich die solidarische Gemeinschaftshilfe als unentbehrlich.
- Krankenversicherung 1889
Zu einer gesetzlichen Regelung der Sozialversicherung im heutigen Sinn kam es erstmals im Jahre 1889. Von der gesetzlichen Krankenversicherung wurden sämtliche gewerbliche und industrielle Arbeiter und Angestellte, mit Ausnahme der Landarbeiter, erfasst. Die Selbstverwaltung wurde eingeführt.
- Zweiter Weltkrieg
Die Selbstverwaltung wurde abgeschafft, die Organisation nach deutschem Muster in die staatliche Verwaltung übernommen und die Reichsversicherungsordnung (RVO) angewandt.
- Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Wiedererrichtung der Republik Österreich wurde mit dem Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom 12. Juni 1947 die Sozialversicherung auf eine neue organisatorische Grundlage gestellt. Wichtigste Maßnahme war die Wiedereinführung der Selbstverwaltung sowie die Errichtung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger als Dachorganisation.
- ASVG 1956
Das ab 1. Januar 1956 geltende Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) löste die bis dahin geltenden Gesetze auf dem Gebiet der Sozialversicherung ab. Es fasste die Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung für die Arbeiter und Angestellte in Industrie, Bergbau, Gewerbe, Handel, Verkehr und Land- und Forstwirtschaft zusammen und regelte außerdem die Krankenversicherung der Pensionisten.
Für einige Sonderversicherungen blieben Sozialversicherungsgesetze außerhalb des ASVG bestehen.
Das ASVG gliedert sich in zehn Teile. In der Zwischenzeit wurden in Anpassung an die fortschreitende gesellschafts- und sozialpolitische Entwicklung zahlreiche Änderungen und Gesetzesnovellen vorgenommen.
- 2001: Auflösung der Betriebskrankenkasse der Österreichischen Staatsdruckerei
aufgelöst ab 2001 durch Bescheid des Sozialministeriums vom 2. Oktober 2000. Die Versicherten wurden in die Wiener Gebietskrankenkasse einbezogen.
- 2003: Auflösung der Betriebskrankenkasse der Firma Pengg in Thörl bei Aflenz
aufgelöst ab 2003, gem. § 600 Abs. 6 ASVG. Die Versicherten wurden in die Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues einbezogen.
- 2003: Fusion zur Pensionsversicherungsanstalt
Mit 1. Jänner 2003 erfolgte die Fusion der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (§ 538a ASVG).
- 2005: Fusion zur Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
Mit 1. Jänner 2005 erfolgte die Fusion der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus (§ 538h ASVG).
- 2006: Fusion zur Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme
Mit 1. Jänner 2006 erfolgte die Fusion der BKK Alpine Donawitz sowie der BKK Kindberg (§ 538o ASVG).
- 2006: Auflösung der Betriebskrankenkasse Semperit
per 1. Oktober 2006 durch die Verordnung BGBl. II Nr. 348/2006.