Sperrgebiet
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Als Sperrgebiet wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gelände oder Areal bezeichnet, das für die Zivilbevölkerung nicht zugänglich ist.
Die meisten Sperrgebiete sind militärischer Natur (beispielsweise Truppenübungsplätze oder Grenzsicherungsanlagen), sie können aber auch dem Natur- und Artenschutz dienen. Auch durch Unfälle verseuchtes Gelände kann zum Sperrgebiet erklärt werden, wie dieses nach dem Reaktor-Unfall von Tschernobyl geschehen ist.
Meistens verweisen Hinweisschilder auf Militärisches Sperrgebiet und es wird dabei darauf verwiesen, dass bei Betreten desselben von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden könne. Erweitert wird das Sperrgebiet durch die sogenannte Sperrzone. Dort ist oft das Fotografieren untersagt und es können unvermittelt Kontrollen durch zuständiges Personal durchgeführt werden. Eine der berühmstesten militärischen Sperrgebiete ist die Area 51.
Im Kriegsfalle wird als Sperrgebiet ein Seegebiet bezeichnet, das von einer der kriegsführenden Parteien zum Kriegsgebiet erklärt wurde und in dem Schiffe jeglicher Art ohne Warnung angegriffen und versenkt werden. Dieses ist besonders als Warnung an Nationen gedacht, die versuchen, das Gebiet zu durchqueren, auch wenn sie nicht zu den Kriegsgegnern zählen, um den Feind mit Material zu versorgen.
[Bearbeiten] Luftfahrt
Für den Flugverkehr gesperrte Gebiete (engl.: Restricted Area) werden auf Luftfahrtkarten mit R gekennzeichnet - z.B. ED-R71 (Europa Deutschland Sperrgebiet Nr. 71). Diese Sperrgebiete haben eventuell eine Obergrenze oder nur bestimmte Zeiten, in denen sie aktiv sind. Eine Anfrage über Funk bei der Flugsicherung kann Klarheit darüber schaffen.