Spielerlaubnis
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Die Spielerlaubnis war in der DDR die staatliche Erlaubnis für Musiker für öffentliche Auftritte. Ohne diese Erlaubnis durften in der DDR in der Regel keine öffentlichen Auftritte bestritten werden.
Hierfür wurde zwischen drei verschiedenen Spielerlaubnissen unterschieden: eine Spielerlaubnis für Berufsmusiker, eine Spielerlaubnis für Amateure ("Spielerlaubnis für Laienmusiker und nebenberuflich tätige Musiker") und einer Spielerlaubnis für Diskjockeys (im DDR-Jargon Schallplattenunterhalter genannt). Die Spielerlaubnisse wurden wiederum in 5 verschiedene Stufen eingeteilt, von der die spätere Besoldung bei Konzerten abhing: Grundstufe, Mittelstufe, Oberstufe, Sonderstufe und Sonderstufe mit Konzertberechtigung.
Die Spielerlaubnis für Laienmusiker sowie die für Diskjockeys wurde von der Abteilung Kultur des Kreisrates vergeben. Dazu mussten die Musiker einer staatlichen Einstufungskommission ihr Können beweisen. Die Einstufungskommission bestand u. a. aus Kreiskulturfunktionären und Musiklehrern der Musikschulen. Die Musiker mussten eine Titelliste von 25 Liedern einreichen, die zu 60 % (also 15 Liedern) aus eigenen, inländischen oder Liedern der sozialistischen Bruderländer stammen sollten und 40 % (also 10) aus dem kapitalistischen Staaten stammen durften (60/40-Regel), von denen die Kommission bei dem Vorspiel einige auswählte. Aus dieser Liste musste die Musikgruppe ein halbstündiges Programm vortragen, das sich auch an der 60/40-Quotenregel orientieren musste. Zusätzlich fragte die Einstufungskommission gezielt drei weitere Titel ab, um per Stichprobe die Beherrschung des Repertoires zu überprüfen.
Die Spielerlaubnis für Berufsmusiker wurde von der Kulturabteilung des Bezirksrats vergeben.
Die vergebenen Spielerlaubnisse waren zwei Jahre gültig. Die Musiker mussten daraufhin erneut eingestuft werden.
[Bearbeiten] Vergütung
Öffentliche Bühnen durften in der Regel nur Musiker mit Spielerlaubnis auftreten lassen. Die Besoldung hing von der von der Einstufungskommission festgelegten Stufe ab.
Die Gage belief sich bei der Grundstufe auf 4 Ostmark, bei der Mittelstufe auf 5 Ostmark, bei der Oberstufe auf 6,50 und bei der Sonderstufe auf 8,50 Ostmark pro Stunde und Musiker. Zusätzlich gab es bei dem Titel „Hervorragendes Amateurtanztheater der DDR“, den man bei Musikwettbewerben erwerben konnte, einen Zuschuss von 1,50 Ostmark. Der Kapellenleiter erhielt einen Zuschlag von 25 bis 50%. Neben dem Stundenlohn erhielt jede Formation für ihre Anlage eine Aufwandsentschädigung von je nach Umfang bis zu 70 Ostmark und einen Fahr- und Transportkostenzuschuss, der sich nach dem Gewicht der Ausrüstung bemaß. Besaß die Band Techniker, so wurden bis zu zwei Personen mit 30 Mark pro Abend entlohnt. Die Assistenten benötigten zur Ausübung ihrer Arbeit einen Assistentenausweis, den sie wiederum bei der zuständigen Abteilung für Kultur des Kreisrates beantragen konnten.
[Bearbeiten] Literatur
- Rauhut, Michael: Rock in der DDR. 1964 bis 1989. Bonn, 2002.
- Meyer, Thomas: Musiker zwischen Repression und Förderung – Bemerkungen zum kulturpolitischen System der DDR. In: Noll, Günther (Hrsg.): Musikalische Volkskultur und die politische Macht. Tagungsbericht Weimar 1992 der Kommission für Lied-, Musik- und Tanzforschung in der Deutschen Gesellschaft für Volkskunde e. V. (Musikalische Volkskunde; Bd. 11). Essen, 1994.