Sprachenrecht
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Das Sprachenrecht regelt gesetzlich wie vertraglich die Verwendung von Sprachen in einem Land. So kommt das Sprachenrecht etwa bezüglich der Amtssprache und Gerichtssprache und überdies in der Sprachenpolitik zur Anwendung. In den Verfassungen kann die staatliche Sprache fest gelegt werden. Zum Beispiel, in Litauen, neben der verfassungsrechtlichen Reglementierung gibt es Gesetz für litauische Sprache, für dessen Einhaltung und Verwirklichung der Normen sogar 3 Behörden hüten.
In der Bundesrepublik Deutschland wird grundsätzlich in Artikel 3 des Grundgesetzes bestimmt, dass niemand aufgrund seiner Sprache diskriminiert werden darf.
[Bearbeiten] Quellen
- Helmut Glück (Hrsg), Metzler Lexikon Sprache. Stuttgart: Metzler 2000 ISBN 347601519X
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