Störfallverordnung
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Die Störfallverordnung (StöV, StFV) oder Industrieunfallverordnung (IUV, Österreich) ist eine Verordnung, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von Störfällen in Industrieanlagen gewährleisten soll. Sie setzt die Anforderungen der europäischen Seveso-II-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht um. Die Störfallverordnung gilt für alle Betriebsbereiche (z.B. Produktionsanlagen, Lager), in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer sog. Mengenschwelle vorhanden sind. Die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche sind durch die Störfallverordnung verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden bzw. deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren. Diese Sicherheitsvorkehrungen können sein:
- Erstellung eines Sicherheitskonzeptes oder Gefahrenabwehrplans
- Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems
Tabelle: Störfallverordnungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Stand: Jan. 2006)
Land | Bezeichnung | Quelle | Letzte Aktualisierung | Inkrafttretung der aktuellen Fassung |
---|---|---|---|---|
Deutschland | Störfallverordnung (1) | BGBl I, Nr. 19, 2. Mai 2000, S. 603–623 | BGBl. I, Nr. 33, 16. Juni 2005, S. 1598–1620 | 1. Juli 2005 |
Österreich | Industrieunfallverordnung | BGBl II, Nr. 354/2002, 27. Sept. 2002, S. 2583–2590 | wie zuvor | 1. Okt. 2002 |
Schweiz | Störfallverordnung | SR 814.012 (27. Feb. 1991) | AS 2005 4199 (22. Juni 2005) | 1. Jan. 2006 |
(1) Langfassung: Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Während in Deutschland und Österreich die jeweilige Störfallverordnung nur für Betriebsbereiche bzw. -anlagen gilt, sind in der Schweiz auch Verkehrswege (Eisenbahnanlagen, Durchgangsstraßen, Rhein) auf denen gefährliche Güter transportiert oder umgeschlagen werden, eingeschlossen. Darüberhinaus greift die schweizerische Störfallverordnung auch bei dem Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen.
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