Standardansatz
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Der Standardansatz (STA) ist ein Verfahren zur Ermittlung der bankaufsichtlichen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken von Kreditinstituten im Rahmen von Basel II. In Deutschland sind die Regeln in der Solvabilitätsverordnung ((§§ 272 bis 276) umgesetzt. Alternative Verfahren sind der Basisindikatoransatz und die Advanced Measurement Approach (AMA).
Die Idee des Standardansatzes ist es, die Geschäftstätigkeit nach 8 in der Solvabilitätsverordnung vorgegebenen Geschäftsfeldern aufzuteilen. Für jedes der vergangenen 3 Jahre wird ein Teilanrechnungsbetrag ermittelt, in dem die Bruttoerträge der einzelnen Geschäftsfelder mit dem jeweiligen in der Solvabilitätsverordnung vorgegebenen sog. Beta-Faktor multipliziert und dann aufaddiert werden:
- T: Teilanrechnungsbetrag
- β : Betafaktor
- GI: Bruttoertrag
Die Eigenkapitalunterlegung ist dann der Mittelwert dieser drei Teilanrechnungsbeträge, wobei negative Werte durch Null ersetzt werden.
Die Geschäftsfelder und ihre zugehörigen Betafaktoren β sind hierbei (§ 272 Abs. 4):
Unternehmensfinanzierung und -beratung | 18% |
Handel | 18% |
Zahlungsverkehr und Abwicklung | 18% |
Depot- und Treuhandgeschäft | 15% |
Firmenkundengeschäft | 15% |
Privatkundengeschäft | 12% |
Vermögensverwaltung | 12% |
Wertpapierprovisionsgeschäft | 12% |
Der alternative Standardansatz erlaubt unter bestimmten Bedingungen, für die Geschäftsfelder Firmenkundengeschäft und Privatkundengeschäft statt des oben genannten Indikator Bruttoertrag den alternativen Indikator Kreditvolumen zu verwenden, der bei der Ermittlung der Teilanrechnungsbeträge mit dem Faktor 3,5% zu multiplizieren ist.
Die Verwendung des Standardansatzes ist der BaFin und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Voraussetzung für die Verwendung ist die Erfüllung einiger qualitativer Anforderungen an das Management operationeller Risiken. Der Verwendung des alternativen Standardansatzes muss die BaFin zustimmen.
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