Standesherrlichkeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Standesherrlich waren die nach der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 durch Ebenbürtigkeit gekennzeichnete Herrscherhäuser der mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) mediatisierten Länder des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
Siehe auch: Genealogisches Handbuch des Adels, Hoher Adel
Die Artikel Standesherrlichkeit und Standesherr (Deutscher Bund) überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Die Diskussion über diese Überschneidungen findet hier statt. Bitte äußere dich dort, bevor du den Baustein entfernst. Machahn 15:25, 30. Aug 2006 (CEST) |