Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
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Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, eine öffentlich-rechtliche Stiftung des Bundes mit Sitz in Bonn, hat den Zweck, die in § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden (Häftlingshilfegesetz, HHG) genannten Personen durch Gewährung von Unterstützungsleistungen gem. § 18 HHG und Beratung zu fördern und Unterstützungsleistungen gemäß § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) an nach Maßgabe dieses Gesetzes Berechtigte zu gewähren.
Zu den Begünstigten zählen deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, wenn sie
- nach der Besetzung ihres Aufenthaltsortes oder nach dem 8. Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen und nach freiheitlich-demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden oder
- Angehörige der in Nummer 1 genannten Personen sind oder
- Hinterbliebene der in Nummer 1 genannten Personen sind
und den gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes genommen haben.