Stoppschild
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Ein Stoppschild ist ein Verkehrszeichen, das erstmals 1915 in Detroit aufgestellt wurde. Am 1. Januar 1939 wurden Stoppschilder auch in Deutschland eingeführt.
Vor einem Stoppschild muss man als Fahrzeuglenker stoppen, d.h. das Fahrzeug mindestens einen Moment zum Stehen bringen. Fahrer von Zweirädern müssen dabei einen Fuß auf den Boden setzen.
Wie bei allen Vorfahrtszeichen gilt auch hier, dass eine eventuell vorhandene Lichtzeichenanlage oder ein den Verkehr regelnder Polizist Vorrang vor dem Schild hat.
Bis zur Reform des deutschen Straßenverkehrsrechts von 1971 wurde das Stoppschild in Dreiecksform aufgestellt. Im Zuge internationaler Vereinheitlichung verwendete man seit dieser Zeit in Deutschland die achteckige Variante. Der offizielle Terminus ist seit dieser Zeit nicht geändert worden: Das umgangssprachlich als „Stoppschild“ (in Österreich auch „Stopptafel“) bezeichnete Verkehrzeichen heißt nach wie vor offiziell “Halt! Vorfahrt gewähren!“.
In der DDR wurde das Stoppschild in achteckiger Ausführung seit 1978 aufgestellt.
Achteckige Stoppschilder sind heute (wenn auch mit unterschiedlicher Beschriftung) in der ganzen Welt verbreitet.